FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024
im Bestand halten und bewirtschaften“, sagt Walter Seul, Leiter Fondsmanagement der Swiss Life KVG. „Schon beim Immobilien- handel ist die Abgrenzung zum Gewerbe- betrieb nicht mehr so ganz einfach. Und Strom zu erzeugen fällt definitiv unter Gewerbebetrieb.“ Es gebe eine sogenannte „Schmutzgrenze“, so Seul, also eine Höchstgrenze gewerblich geprägter Einkünfte, die die Fi- nanzverwaltung für unbeacht- lich hält. Diese ist mit fünf Pro- zent der Mieteinkünfte aller- dings relativ niedrig. „Das Pro- blem ist nicht, dass ein offener Immobilienfonds nicht auch Gewerbesteuer zahlen könnte, das Problem besteht darin, dass die Finanzverwaltung den offe- nen Immobilienfonds ihren Fondsstatus aberkennen wür- de“, sagt Hammer. Einfache Lösung Der Entwurf zumZuFinG II hat sich folgendermaßen be- holfen: Er sieht nicht mehr vor, Freiflächenanlagen unmittelbar in das Fondsportfolio einzubringen. „Viel- mehr muss eine Projektgesellschaft dazwi- schengeschaltet sein, die der Fonds erwirbt“, erklärt Hammer. Die Einkünfte, die der Fonds mit diesen Projektgesellschaften er- zielt – wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (siehe Kasten nächste Seite) –, werden dann nicht der „Schmutzgrenze“ zugerechnet. Umsetzungsstrategien Die in Aussicht gestellte Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten trifft in der Bran- che auf überwiegend positives Echo. „Inves- titionen in erneuerbare Energien wie Pho- tovoltaikanlagen können wir uns im Zu- sammenhang mit unseren Bestandsimmo- bilien gut vorstellen“, heißt es beispielsweise bei der Deka. Union Investment äußert sich etwas skeptischer: „Grundsätzlich ist eine zusätzliche Diversifizierung des Port- folios zu begrüßen. Erneuerbare-Energien- Anlagen, insbesondere Photovoltaik- und Windenergieanlagen, als Assetklasse haben jedoch ihre eigenen Risiken, die gut abge- wogen werden müssen.“ Auch Christian Bäcker,Head of Euro- pean Real Estate Portfolio Ma- nagement Retail Clients der DWS, ist der möglichen Neue- rung gegenüber aufgeschlos- sen: „Uns kommt hier zugute, dass wir das entsprechende Know-how bereits im Haus haben.“ Fondsanbieter Wert- grund wird hingegen keine erweiterte Strategie aus dem neuen Gesetz ableiten. Einig sind sich alle Anbieter darin, dass der Fokus trotz der neuen Perspektive weiterhin auf der Immobilienbewirt- schaftung liegen wird. So wird der Diversifizierungsbeitrag, den erneuerbare Energien leis- ten können, durchaus gesehen. Henning Koch, Commerz Real: „Allein aus staatli- chen Mitteln kann die Energiewende nicht gelingen. Man braucht das Potenzial der Privatwirtschaft.“ Walter Seul, Swiss Life: „Schon beim Immobilien- handel ist die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb nicht mehr so ganz einfach.“ » Es muss eine Projekt- gesellschaft dazwi- schengeschaltet sein, die der Fonds erwirbt. « Bastian Hammer, BVI Schluck aus der Pulle Erneuerbare Energien in Deutschland Die durch das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz möglichen 15 Prozent, die offene Immobilienfonds in erneuerbare Energien investieren dürften, entsprächen theoretisch – gemessen am Gesamtvolumen offener Immo- bilienfonds im September 2024 – rund 16,5 Milliarden Euro. Quelle:ZSWZentrum fürSonnenenergie-undWasserstoff-ForschungBaden-Württemberg 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 2023 2020 2015 2010 2005 2000 Investitionen in erneuerbare Energien in Mrd. Euro 36,6 Mrd. Euro 4,7 Mrd. Euro Mrd. Euro SACHWERTE Offene Immobilienfonds 234 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © COMMERZ REAL, OLIVER NAUDITT | SWISS LIFE
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=