FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024
Rückgabefenster justieren Neue technische Regulierungsstandards legen fest, wie ELTIFs Anteilsrücknahmen auf ihr Liquiditätsmanagement, ihre Rücknahme- häufigkeit und ihre Kündigungsfristen abstimmen müssen. A ls der European Long-Term Invest- ment Fund (ELTIF) 2015 an den Start ging, wurde ihm ein Vertriebshemm- nis in die Wiege gelegt: ELTIFs sollten „so strukturiert sein, dass sie vor Ablauf der Laufzeit keine regelmäßigen Rücknahmen anbieten“, hieß es seinerzeit in der ELTIF- Verordnung. Die EU-Verordnung 2023/606, die Anfang 2024 in Kraft trat, soll diesen Missstand beseitigen. Unter der Maßgabe, dass eine angemessene Mindesthaltedauer gewährleistet und eine entsprechende Kün- digungsfrist vorgegeben sind sowie ange- messene Managementinstrumente die erforderliche Liquidität sicherstellen, ist es dem „ELTIF 2.0“ jetzt möglich, bis zu einem bestimmten Prozentsatz seiner Liqui- ditätsanlagen Rücknahmen anzubieten. „Angemessen“ und „bestimmt“ So weit, so gut. Aber was ist unter einer „angemessenen Mindesthaltedauer“ und einem „bestimmten Prozentsatz“ zu verste- hen? Das zu präzisieren ist die Aufgabe technischer Regulierungsstandards (RTS), die mit der Delegierten Verordnung 2024/2759 inzwischen vorliegen. „Die RTS- ELTIF-Verordnung wurde am 25. Oktober 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat einen Tag danach in Kraft“, erläu- tert Robert Guzialowski, Leiter Business Development Real Assets der Kapitalver- waltungsgesellschaft (KVG) Hansainvest. Was regeln die RTS? Einer KVG ist es grundsätzlich freige- stellt, Rücknahmen während der Laufzeit anzubieten oder nicht. Das spiegelt sich im Marktangebot wider. Abhängig davon, ob sie eine Rückgabemöglichkeit vorsehen, werden offene ELTIFs (Evergreens) und geschlossene ELTIFs, bei denen während der Fondslaufzeit keine Rückgaben mög- lich sind, unterschieden. Wer einen Evergreen anbietet, muss sich an die jetzt vorliegenden RTS halten: Je flexibler ein ELTIF Rücknahmen ermögli- chen will, desto höher muss seine Liqui- ditätsquote sein, die er aber auch nur zu jeweils festgelegten Grenzen ausschöpfen darf (siehe Tabelle nächste Seite). So muss zum Beispiel ein ELTIF, der nur einmal pro Jahr oder seltener Rücknahmen anbietet, nur zehn Prozent seines Vermögens in Liquiditätsanlagen halten. Viele Kombinationsmöglichkeiten Hingegen muss ein ELTIF, der anbietet, Anteile vierteljährlich andienen zu können, über eine Liquiditätsquote von mindestens 20 Prozent verfügen, die er aber in einem Quartal nur zur Hälfte für Rückgaben ver- wenden darf. Hinzu kommt, dass auch die Kündigungsfristen für jeden ELTIF indivi- duell festgelegt werden können. Hier gilt dasselbe Prinzip der Liquiditäts- steuerung: Je länger die Kündigungsfrist und je weiter die Zeitfenster auseinander- » Der Nachsteuerungs- bedarf der ELTIFs hängt vom Zeitpunkt ihrer Zulassung ab. « Robert Guzialowski, Hansainvest Langfrist-Assets erfordern lange Haltefristen. Offene ELTIFs bieten dennoch relativ flexible Rückgabe- möglichkeiten. Jetzt steht fest, wie die einzelnen Modalitäten ausgestaltet werden müssen. SACHWERTE ELTIF 248 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © ROBERT KNESCHKE | STOCK.ADOBE.COM
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