FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024
liegen, in denen Rücknahmen möglich sind, desto größer kann das Volumen mög- licher Rückgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt ausfallen. Beispiel: Wer seinen Anlegern anbietet, Anteile monatlich zurückgeben zu können, wenn sie drei Monate vorher gekündigt wurden, kann in diesem Rhythmus ein Kontingent zurück- nehmen, das jeweils bis zu 11,1 Prozent seiner Liquiditätsanlagen entspricht. Wer dagegen nur alle sechs Monate ein Rückgabefenster öffnet und verlangt, dass wenigstens zwei Monate vorher gekündigt wird, kann ein Kontingent von bis zu einemDrittel seiner Liquidi- tät zurückzunehmen. Nachsteuerung Bestandsfonds, die noch Kapital einsammeln, müssen die RTS nun implementieren. „Der Nachsteuerungsbedarf der ELTIFs hängt vom Zeit- punkt ihrer Zulassung ab. Für einen ELTIF, der vor dem 10. Ja- nuar 2024 zugelassen wurde, gelten seine Bestimmungen bis zum 11. Januar 2029 als mit der novellier- ten ELTIF-Verordnung vereinbar. Anpassun- gen müssen daher spätestens dann erfol- gen“, stellt Guzialowski klar. ELTIFs, die nach dem 10. Januar 2024 zugelassen wurden und von den RTS ab- weichen,müssen ihre Konzeptionen schon jetzt anpassen. „Eine erneute aufsichtsrecht- liche Freigabe ist allerdings nicht erforder- lich. Die ELTIF-Verordnung sieht für der- artige Fälle lediglich vor, dass nachträgliche Änderungen der zuständigen Behörde um- gehend anzuzeigen sind“, sagt Guzialowski. Abwicklung Während sich der ELTIF in seiner neuen, besser auf Anleger- und Vertriebsbedürfnis- se ausgerichteten Form größter Aufmerk- samkeit erfreut, ist seine Abwicklung teil- weise noch eine Herausforderung. Die Vielzahl der Konzeptionsvarianten, die die RTS jetzt ermöglichen, stellen De- potplattformen vor abwicklungstechnische Herausforderungen. Denn die Flexibilität der Rückgabeprozeduren geht mit fehlen- der Standardisierung einher. „Es war uns wichtig, dieses neue Marktsegment für unsere Partner zu erschließen und dort gemeinsam mit ihnen zu wachsen. In die- sem Prozess wurden die anfangs manuell aufwendigen Abläufe seit dem Start konti- nuierlich digitalisiert. Sowohl im Bereich des Onboardings als auch bei Transaktio- nen führt dies zu deutlichen Geschwindig- keits- und Effizienzgewinnen“, berichtet Eric Förster, Produktmanager bei der FNZ Bank. „Um die Digitalisierung und Auto- matisierung noch stärker vorantreiben zu können, müssen zeitnah Datenlieferungen von den KVGen zum Beispiel über WM- Datenservice an Depotbanken wie uns übermittelt werden, sodass die Abwicklung und der Handel von Fonds mit vor- zeitiger Rückgabeoption voll- kommen automatisiert verar- beitet werden können.“ Die FNZ Bank bietet ihren Vertriebspartnern derzeit im- merhin sieben ELTIFs mit ins- gesamt 18 verschiedenen An- teilsklassen an. Fondsplatt- formen wie die FNZ Bank betreten Neuland: Der ELTIF ist das erste depotfähige Pro- dukt aus der Welt der alterna- tiven Investments. TILMAN WELTHER FP Robert Guzialowski, Hansainvest: „Nach der Anpassung eines ELTIF an die RTS ist eine erneute aufsichtsrechtliche Freigabe nicht erforderlich.“ Eric Förster, FNZ Bank: „Es war uns wichtig, dieses neue Marktsegment für unsere Partner zu erschließen und dort gemeinsam mit ihnen zu wachsen.“ Je fungibler, desto liquider Liquiditätsvorgaben für kündbare ELTIFs Seit Ende Oktober sind die technischen Regulierungsstandards der EU-ELTIF-Verordnung in Kraft. Quelle:EuropäischeKommission,Oktober2024 Rücknahme- häufigkeit Mindestquote vorzu- haltender Liquidität in Prozent des Fondsvolumens Anteil der Liquidi- tät, der für Rück- gaben verwendet werden darf 12 Monate und weniger häufig 10 % 1/1 6 Monate 15 % 2/3 3 Monate 20 % 1/2 1 Monat oder häufiger 25 % 1/5 (auf monatlicher aggregierter Basis) SACHWERTE ELTIF 250 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © CHRISTIAN MAI | HANSAINVEST, CHRISTOPH HEMMERICH | FNZ BANK
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