FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024
relativiert Klaus Stiefermann, Geschäftsfüh- rer der Arbeitsgemeinschaft für betriebli- che Altersversorgung (Aba) und Mitglied im Steuerungsgremium der ZfDR. Und für einige Anbieter sei weiterhin keine ver- pflichtende Anbindung vorgesehen. „Nichts Neues“ Die DRÜ zeigt gebündelt Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbie- ter von Altersvorsorgeprodukten (siehe Kas- ten unten). „Wer zu Hause den klassischen Überblick über seine Altersvorsorge besitzt und die Standmitteilungen abgeheftet hat, erfährt eigentlich nichts Neues“, sagt Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesver- bands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Der Verband schätzt, dass mit der DRÜ etwa 150 Millionen Anwartschaften aus allen drei Säulen der Altersvorsorge zusammengeführt werden. Spannend auch für Finanzberater ist zu erfahren, was nicht mit der DRÜ erledigt wird. Das Portal zeigt vor allem nicht an, ob eine Versorgungslücke besteht. Darauf weist eine Informationsbroschüre auch de- zidiert hin: „Um diesen Versorgungsbedarf auszuweisen, müsste Ihr persönlicher Fi- nanzbedarf bekannt sein.Dieser ist von vie- len individuellen Faktoren abhängig. (...) Daher enthält die digitale Rentenübersicht keinerlei Informationen mit Empfehlungs- charakter.“Damit bleibe die Analyse, ob die bestehende Vorsorge ausreicht oder nicht, weiter dem persönlichen Berater vorbehal- ten, folgert Archangeli, imHauptberuf Lei- ter eines Ergo-Versicherungsbüros in Berlin. Zudem werden in der Übersicht keine Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt, weil diese „zu stark von den persönlichen Umständen ab- hängen“, wie ZfDR-Chefin Petersen erklärt. Damit er- folgt nur eine Brutto-Betrach- tung der Versorgungsansprü- che. In einer detaillierteren Ansicht gibt es jedoch einen Hinweis, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen könnten, heißt es bei der ZfDR. Auch anderes Vermögen, zum Beispiel Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen, wird nicht angezeigt. „Die gesetzliche Regelung sieht allein die Ein- beziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Altersvorsorge dienen oder typischerweise dafür genutzt werden“, betont Petersen. Die Inflation bleibt ebenfalls außen vor. Es findet sich nur ein lapidarer Warnhin- weis: „Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes auch die steigenden Preise. Auf lange Sicht kann das viel ausma- chen.“Weiteres Manko – und eine Steilvor- lage für Vorsorgeberater: Die ZfDR berät nicht persönlich.Die Daten des Onlinepor- tals könnten aber bequem exportiert und für ein unabhängiges Beratungsgespräch genutzt werden, heißt es in der Info-Bro- schüre. Dann folgt der knappe Hinweis, dass „Auskünfte beispielsweise die Deut- sche Rentenversicherung, Sozialverbände (…) sowie gewerbliche Rentenberater oder Verbraucherschutzorganisationen geben“. Kein Wort von Versicherungsmaklern oder Finanzanlagenvermittlern. Die Nutzer haben zum Regelbetrieb schon zahlreiche Wünsche angemeldet. Wie aus einem im August veröffentlichten Evaluierungsbericht hervorgeht, wünschen sie sich insbesondere die Weiterentwick- lung der Landingpage, eine Vereinfachung des Anmeldeprozesses sowie weiterführen- de Hinweise zu Beratungsangeboten. „Das Feedback der Nutzer hilft uns, die Platt- form weiter zu optimieren“, beurteilt DRV- Bund-Direktor Stephan Fasshauer die ein- gegangenen Nutzerwünsche. Bleibt zu hof- fen, dass bald auch auf Versicherungsbera- ter und -vermittler hingewiesen wird. Der BVK will mit der DRV jedenfalls darüber reden, so Präsident Michael H. Heinz. Die DRV ihrerseits will die Formulierung „zum jetzigen Zeitpunkt nicht ändern, zu- mal die Aufzählung in der Broschüre expli- zit beispielhaft erfolgte“, so eine Sprecherin. Weitere Tools Versierte Vorsorgeberater haben ohnehin nicht auf die DRÜ gewartet. Sie erheben seit vielen Jahren praktisch für jedes Beratungs- gespräch zur Altersvorsorge den individuellen Kunden- bedarf und zumindest grob auch die bisherigen Versor- gungsansprüche. Dazu gibt es schon seit Längerem zahl- reiche Tools und Program- me, die auch gesetzliche und » Wir wollen jeden Nutzer zufriedenstellen. « Imke Petersen, ZfDR Was die digitale Rentenübersicht anzeigt Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung Betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente, Basisrente) Private kapitalbildende Lebensversicherungen* Altersvorsorgeverträge in Form von Fondssparplänen* *mitAuszahlungsbeginnabdem60.Lebensjahr |Quelle:DRV FONDS & VERSICHERUNG Altersvorsorge 280 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © DRV BUND | ZFDR
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