FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024
betriebliche Ansprüche integrieren. So schaltete beispielsweise die Allianz Lebens- versicherung ihren „Rentenkompass“ 2020 für jedermann frei. Nutzer können dort auch Einkünfte aus Immobilienbesitz und Kapitalvermögen hinterlegen. „Sie müssen keine Allianz-Kunden sein“, betont Allianz- Leben-Vorstand Alf Neumann. „Wer möch- te, kann die Daten auch mit einem Ver- mittler teilen.“Bereits vor der Allianz haben einige Fintechs digitale Renteninformatio- nen bereitgestellt. 2017 ist der Onlinemak- ler Clark mit einer digitalen Übersicht zu Rentenansprüchen („Renten-Cockpit“) ge- startet. 2018 folgte das Fintech Raisin mit einem „Vorsorge-Cockpit“. Beratung nötig Mit der DRÜ erhalten erstmals alle Bür- ger einen kumulierten Überblick zu ihren Ansprüchen aus der Altersvorsorge. Eine umfassende Beratung kann das neue Instrument aber aus den oben genannten Gründen nicht ersetzen. Das Portal liefert zwar kostenlos Informationen zu jedem Produkt mit bis zu vier verschiedenen Wer- ten (siehe Kasten unten). „Doch da bleibt noch viel Erklärungs- und Interpretations- bedarf für Berater“,meint Jens Göhner, Lei- ter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter Leben. Er rät Vermittlern, sich selbst schnell bei der DRÜ zu registrieren, um die Nachfrage nach fachlicher Bera- tung gut bedienen zu können. „Vermittler können damit zumindest Servicepunkte gewinnen“, glaubt Göhner. Fachliche Begleitung fin- det auch Alexander Kirsch- weng, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Seves in Trier, unerlässlich. „Daten sammeln kann jeder, aber man braucht sie als Berater stets aktuell und in automati- sierter Form und muss dann individuelle Ist-Stände und Wünsche berücksichtigen, etwa den Bedarf des Ehepart- ners, Einmalzahlungen, Folgen abgekürzter Leibrenten oder die unterschiedliche Be- steuerung der Produkte.“ Der BVK meint, dass auf Vermittler „eher mehr Arbeit durch die Analyse der vorliegenden Daten und eine abgeleitete Vorsorgeempfehlung zukommt“, so Archan- geli. Der Verband bietet Vermittlern seit Ende Oktober auf seiner Website das Tool „Altersvorsorge-Check DRÜ“ an. „Es bietet eine sehr effiziente Möglichkeit, ergänzend zur DRÜ den Vorsorge- und Handlungs- bedarf der Kunden neutral und anschau- lich darzustellen“, wirbt der BVK-Vize. Das Tool sei als erster Aufschlag zur DRÜ gedacht und solle den Vermittlern den Ein- stieg in das Thema erleichtern. Eine kosten- lose Basisversion zur Schnellberechnung stehe allen Vermittlern zur Verfügung, BVK-Mitglieder könnten ein erweitertes Tool zur Detailberechnung nutzen. In den Rechner könnten die einzelnen abgefrag- ten Werte aus der DRÜ übertragen und dann auf Basis der jeweils individuellen Gegebenheiten und Wünsche ausgewertet und heruntergeladen werden. „Die Detail- berechnung ermöglicht auch die Einbezie- hung von vielen zusätzlichen Parametern wie dem Sozialversicherungsstatus oder von weiteren Einkommensquellen, etwa Einkünften aus Vermietung und Verpach- tung“, so Archangeli. Mit dem Tool könn- ten auch die Versorgungslücke bestimmt und die Nettoansprüche errechnet werden. Früher an später denken Tatsächlich rechnen knapp drei Viertel der Deutschen im Ruhestand mit einer großen oder sehr großen Rentenlücke, so eine Studie der R+V aus dem Vorjahr (sie- he FONDS professionell 3/2023, Seite 254). Eine Yougov-Studie aus diesem Sommer, für die deutsche Rentner zu ihrer Altersvor- sorge befragt wurden zeigt: Knapp zwei Drittel haben ausschließlich auf die gesetz- liche Rente vertraut.Damit können sich 81 Prozent von ihnen finanziell weniger leis- ten als selbst erwartet. Dies bedeutet Verzicht vor allem bei Auto, Reisen, Luxus- gütern und Restaurantbesu- chen. Dem „früheren Ich“ würden sie vor allem den zei- tigen Abschluss einer Lebens- oder Rentenpolice und ver- mögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers empfehlen – sowie eine professionelle Beratung. DETLEF POHL FP » Die Analyse, ob die bestehende Vorsorge ausreicht, bleibt weiter dem persönlichen Berater vorbehalten. « Gerald Archangeli, BVK Diese vier Werte liefert die Rentenübersicht Erreichte Altersvorsorgeansprüche: die bis zum Stichtag erworbenen Ansprüche (Annahme: Es kommen keine weiteren Ansprüche hinzu). Erreichbare Altersvorsorgeansprüche: Ansprüche zu Beginn des Leis- tungsbezugs/Vertragsablauf (Annahme: Es kommen Ansprüche hinzu). Garantierte Werte: erreichte oder erreichbare Ansprüche, die mindestens da sind, kommen werden oder vertraglich zugesichert sind. Prognostizierte Werte: erreichte oder erreichbare Ansprüche, die sich nach realistischer Einschätzung ergeben können. Quelle:DRV FONDS & VERSICHERUNG Altersvorsorge 282 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © LILIAN SZOKODY | BVK
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