FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024

verwalter teilen. Eine White-Label-VV löst das Problem zumindest in Teilen. „Da der Kunde den Finanzberater in dieser Kette am besten kennt und diesem vertraut, wünschen viele Initiatoren einer White- Label-Lösung die Aufnahme ihres Namens in das von ihnen aufgelegte VV-Modell, um bei den Kunden einen Wiedererken- nungseffekt zu erzielen“, erklärt Alrik Haug, Vorstand der Reuss Private Bank, wenn- gleich viele auch neutrale Bezeichnungen für ihre VV-Modelle wählen. „Die eigene Strategie entwickelt für Kun- den und Berater eine Bindewirkung, die einzelne Fonds nicht entfalten können“, ergänzt Karsten Kehl, Vorstand der BfV Bank für Vermögen. Ferner ist ein White- Label-Produkt mit dem eigenen Namen in der Bezeichnung gut fürs Marketing. Aller- dings bietet sich ein solcher Schritt nur für größere Vermittler an. Denn die Dienstleis- ter verlangen Mindestsummen, damit sich das Angebot auch für sie rechnet. Einbringen eigener Expertise Ein weiterer Grund für Vermittler, eine eigene Fonds-VV zu starten, ist ihr fachli- ches Interesse. „Sie konnten bei ihren Kun- den in der Vergangenheit mit einer guten Fondsauswahl und Asset-Allokation punk- ten und möchten dies trotz der zunehmen- den Regulierung auch künftig noch ma- chen“, weiß Wiese. Alexander Lehmann, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei Fondskonzept, zu der die Wealthkonzept Vermögensverwaltung gehört, berichtet in diesem Zusammenhang, dass die Vermitt- ler im Schnitt drei bis vier Strategien be- treuen: meist eine ertragsorientierte, eine wachstumsorientierte und eine chancenori- entierte Ausprägung, oft ergänzt durch eine ETF-Strategie. Reuss-Private-Vorstand Haug betont aber, dass das Spektrum der White- Label-VVs breit gefächert ist. Neben diesen klassischen Einstufungen gebe es durchaus eine Vielzahl spezialisierter Lösungen. Rechtlich ist die Beratung einer fonds- gebundenen Vermögensverwaltung kein Problem: „Die gewerblichen Vermittler schließen einen Beratervertrag mit dem Finanzportfolioverwalter, auf dessen Basis sie die Strategie der Vermögensverwaltung vorgeben. Dafür ist kein Haftungsdachan- schluss erforderlich“, sagt Lehmann. „Der Finanzportfolioverwalter prüft, ob die An- lagevorschläge plausibel sind und die im Vermögensverwaltungsvertrag festgeschrie- benen Vorgaben eingehalten werden.“ Aufgepasst beim Vertrieb Der Vertrieb erfolgt in aller Regel über die Initiatoren. Mitunter öffnen sie diese aber auch für Dritte: „In den Verträgen wird geregelt, ob die 34f-Vermittler, die als Strategieberater agieren, die Fonds-VV aus- schließlich selbst vertreiben oder ob dies auch ausgewählten Dritten erlaubt ist“, erklärt Wiese. In diesem Fall fließe ein kleiner Teil der Gebühren an den Initiator der Anlagestrategie. Bei der Vermittlung der „eigenen“ Ver- mögensverwaltung gilt es aufzupassen. „Der Finanzberater agiert in diesem Fall als Anlageberater des Vermögensverwaltungs- instituts,mit allen regulatorischen Anforde- rungen“, erklärt Haug. „Dazu benötigt er insbesondere die entsprechende Lizenz. Der Umfang der erforderlichen Lizenz richtet sich nach den Produkten, die in der Vermögensverwaltung enthalten sein sol- len. Bei einer fondsgebundenen VV-Lösung reicht insoweit die Erlaubnis gemäß Para- graf 34f GewO.“ Bei der Vermittlung der Vermögensverwaltung an den Kunden sei außerdem entscheidend, dass der Berater nicht – auch nicht versehentlich – selbst als Vermögensverwalter, sondern lediglich als Vermittler gegenüber dem Kunden auftritt. Auch wenn die Vermögensverwaltung seinen Namen trägt. JENS BREDENBALS, BERND MIKOSCH FP » Der Finanzportfolio- verwalter prüft, ob die Anlagevorschläge plausibel sind. « Alexander Lehmann, Fondskonzept Zwei Seiten mit Tabellen zum Artikel finden Sie auf den nächsten Seiten. Alrik Haug, Reuss Private: „Der Finanzberater agiert als Anlageberater des Vermögensverwaltungs- instituts, mit allen regulatorischen Anforderungen.“ Eric Wiese, NFS Hamburger Vermögen: „Die Nachfrage nach White-Label-Vermögensverwaltung ist anhaltend sehr groß.“ VERTRIEB & PRAXIS Fondsvermögensverwaltung 290 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © ANDREAS STEINDL | REUSS PRIVAT, CAROLIN THIERSCH | NFS HAMBURGER VERMÖGEN

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