FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024
pro Jahr müssen angelegt werden. Ab 2030 sollen Eigenbeiträge bis zu 3.500 Euro steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Eltern mit Kindern unter 18 Jahren kön- nen für einen Euro Einzahlungsbetrag 25 Cent zusätzlich bekommen. Hier ist die jährliche Förderung auf 300 Euro pro Kind begrenzt. Bundesbürger, deren jährliches Bruttogehalt unter 26.250 Euro liegt, sollen einen Bonus von 175 Euro erhalten. Sparer unter 25 Jahren sollen drei Jahre lang in den Genuss eines Bonus in Höhe von 200 Euro kommen. Nachgelagerte Besteuerung In der Ansparphase werden die Erträge, die ein Altersvorsorgedepot erzielt, nicht besteuert. Erst wenn das Kapital in An- spruch genommen wird, fallen Steuern an. Damit Sparer das Geld nicht schon lange vor ihrem Ruhestand für andere Zwecke verwenden, haben sie frühestens ab einem Alter von 65 Jahren Zugriff darauf. Im Vergleich zur Riester-Rente soll zudem die Auszahlungsphase flexibler gestaltet wer- den. Eine Verrentungspflicht soll für das Vorsorgedepot nicht eingeführt werden. Außer einer lebenslangen Leibrente kön- nen die Inhaber daher auch einen Auszah- lungsplan bis zum 85. Lebensjahr wählen. 30 Prozent des angesparten Vermögens dürfen außerdem einmalig auf einen Schlag entnommen werden. Beratung ist wichtig Wer sich für ein Altersvorsorgedepot ent- scheidet, hat die Möglichkeit, eine Anlage- strategie des Anbieters zu wählen oder seine Investmententscheidungen selbst zu treffen. Eine angemessene, individuelle Beratung sei dabei sehr wichtig, heißt es im Gesetzentwurf. Anders sieht es beim soge- nannten Referenzdepot aus. Dies ist eine Art Standardprodukt. Wer es auflegt, hat dafür zwei Fonds vorzuhal- ten. Einer muss in die Risikoklasse eins oder zwei eingestuft sein, der andere muss sich in den Risikoklassen drei bis fünf be- wegen.Das Referenzdepot ist verpflichtend immer auch online anzubieten. Verbrau- cher sollen ein solches Produkt ohne Bera- tung abschließen können. Als Anbieter von Altersvorsorgedepots nennt der Referentenentwurf Lebensver- sicherer, sofern sie Fondspolicen ohne Ga- rantien im Programm haben, Kreditinstitu- te, Bausparkassen und Kapitalverwaltungs- gesellschaften. Die Unternehmen müssen die Altersvorsorgedepot-Verträge, die sie an den Markt bringen möchten, zuvor zertifi- zieren lassen. Wichtig zu wissen: „Zertifi- ziert wird der Vertrag, nicht das Produkt oder eine Verwahrstelle beziehungsweise ein Depot“, legt der Gesetzentwurf fest. Nachdem der Referentenentwurf in der Fondsbranche zunächst auf viel Zuspruch gestoßen war, tauchte nur wenig später eine Befürchtung auf: Manche Juristen meinten dem Entwurf zu entnehmen, es sei Finanzanlagenvermittlern mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) nicht erlaubt, Altersvorsorgedepots an die Kunden zu bringen. Stimmt nicht, befand das Bundesfinanzministerium, als es noch FDP-geführt war. „Finanzanlagen- vermittler dürfen im Rahmen ihrer ge- werblichen Erlaubnis grundsätzlich auch zu Altersvorsorgedepots beraten. Sie haben in der Vergangenheit bereits Riester-Fonds- sparpläne vermittelt“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage von FONDS professionell. Zugang zu Produkten finden Damit wäre der Weg aus rechtlicher Sicht frei, doch es stellt sich die nächste Frage: An welcher Stelle im Vertrieb kön- nen freie Vermittler überhaupt Zugang zu Altersvorsorgedepots erhalten? Damit sie von den neuen Produkten – so sie denn an den Markt kommen – tatsächlich profitie- ren können,wäre es imGrunde notwendig, dass unabhängige KVGen solche Depots auflegen und sie von Depotbanken führen lassen.Denkbar wäre auch, dass Fondsplatt- Thomas Richter, BVI: „Deutschland braucht drin- gend eine renditestarke, flexible Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot weist in die richtige Richtung.“ Jörg Asmussen, GDV: „Eine Reform der privaten Altersvorsorge ist seit Jahren überfällig. Ich bedaure, dass sie nun erneut aufgeschoben wird.“ » Mit Blick auf das Altersvorsorgedepot sieht der AfW die Ent- wicklungen mit Sorge. « Norman Wirth, AfW VERTRIEB & PRAXIS Altersvorsorgedepot 340 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © STEFAN GRÖPPER PHOTOGRAPHY | BVI, GDV
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