FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024

Dokumente wie Verträge oder Fondspro- spekte müssen umgeschrieben und an die neuen Fristen angepasst werden. „Das braucht Zeit und bringt Aufwand und Kosten mit sich“, sagt Lisa Hofmann, Part- nerin bei KPMG. Einige Fragen, die im Zuge einer Verkür- zung des Abwicklungszyklus aufkommen, sind auch noch völlig offen. „Die Handels- zeiten an den Börsen harmonieren aktuell nicht vollumfänglich mit T+1“, erläutert Epple. „Börsenplätze sind teilweise noch bis 22 Uhr geöffnet.“ Ein Settlement der Wertpapiertransaktionen am Folgetag erscheint mit Blick auf die bisherigen Einreichungs- fristen nicht machbar. Daher sieht der KPMG-Mann noch viel Abstimmungsbedarf da- rüber, „wie das zukünftig funk- tionieren soll“. Auch bei Investmentfonds sind entscheidende Fragen noch völlig offen. „Beim Settle- ment der Wertpapiere inner- halb eines Fonds gehen wir fest von T+1 aus“, sagt KPMG-Ex- pertin Hofmann. „Worüber noch diskutiert wird, ist die Frage, ob das Anteilschein- geschäft ebenfalls darunterfallen soll.“ Je nachdem, wie die Diskussion ausgeht, tau- chen unterschiedliche Fragen für Asset Ma- nager auf.Dreht die Wertpapierabwicklung auf T+1, während der Handel von Fonds- anteilen bei längeren Fristen bleibt, können sich innerhalb dieser abweichenden Zeit- spanne Finanzierungslücken auftun, die mit Puffern abgesichert werden müssen. Kurse finden Für den Fall wiederum, dass auch die Abwicklungsfrist für den Fondsanteilshan- del verkürzt wird, stehen die Asset Mana- ger vor anderen Problemen. „Ein wesent- licher Bestandteil des Anteilsgeschäfts ist der Fondspreis“, hält Hofmann fest. Dafür müssen die Gesellschaften den Nettoinven- tarwert berechnen. „Dafür wiederum wer- den alle Transaktionen benötigt“, erläutert Hofmann. „Vor allen Dingen braucht es die Börsenkurse.“Hier stellt sich die Frage, wel- che Kurse künftig herangezogen werden, etwa statt der Schlusskurse schon die Mit- tagskurse? Alle diese Fragen müssten dann geklärt werden. Doch die Diskussion dreht sich schon weiter. So kursieren Gedankenspiele, den Settlement-Zyklus sogar auf T+0 herunter- zuschrauben. Börsengeschäfte würden dann praktisch in Echtzeit abgewickelt. Einige Fondsanbieter beschäftigen sich zwar schon damit, berichtet Branchenken- ner Epple. Startpunkt wären hier tokeni- sierte Wertpapiere, die über die Blockchain gehandelt werden. „Ich denke aber ehrli- cherweise, dass das noch in weiter Ferne liegt“, meint Epple. SEBASTIAN ERTINGER FP Lisa Hofmann, KPMG: „Worüber noch diskutiert wird, ist die Frage, ob das Anteilscheingeschäft ebenfalls darunterfallen soll.“ Thomas Epple, KPMG: „Der Informationsaustausch kann nicht mehr via Fax oder Excel-Datei erfolgen, wie es teilweise noch der Fall ist.“ Tempo erhöht Entwicklung der Settlement-Zyklen für Wertpapiertransaktionen Die Frist für die Abwicklung eines Wertpapierhandelsgeschäfts wurden in Nordamerika von zwei auf einen Tag gekürzt. Die Zyklen werden im Fachjargon als „T+1“ für einen und „T+2“ für zwei Abwicklungstage bezeichnet. Quelle:KPMG 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2014 Europa verkürzt die Abwick- lungszeit von T+3 auf T+2 2017 USA stellt von T+3 auf T+2 um 2022 China prescht voran und streicht die Wertpapier- abwicklungs- frist auf T+1 zusammen 2027/2028 Zur Diskussion stehende Ein- führung von T+1 in Europa 2024 USA, Kanada und Mexiko wechseln auf T+1 VERTRIEB & PRAXIS Wertpapierabwicklung 380 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © KPMG

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