FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024

parenz- und hin zu einem Klassifizierungs- system halten auch die drei europäischen Aufsichtsbehörden, die ESAs, durchaus für erforderlich. Die Vorschläge der ESAs „In ihrer ‚Joint Opinion‘ schlagen sie ins- besondere zwei Kategorien vor“, sagt Mar- kus Lange, Rechtsanwalt und Partner der Wirtschaftskanzlei Baker Tilly. In die Kate- gorie „Sustainability“ sollen Finanzproduk- te fallen, die nachweislich in nachhaltige Aktivitäten oder Vermögensgegenstände in- vestieren. Legen etwa Fonds in Unterneh- men an, die mit ihren Wirtschaftstätigkei- ten ein Umweltziel, ein soziales Ziel oder beides verfolgen, würden sie in die Katego- rie „Sustainability“ eingestuft. Der zweiten Kategorie „Transition“ sollen Produkte zu- geordnet werden, die in Aktivitäten oder Vermögensgegenstände investieren, die die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit weiter voranbringen. „Werden diese Produktkategorien eta- bliert,muss man sich natürlich fragen, was mit den in Artikel 8 und 9 enthaltenen Transparenzanforderungen geschehen soll“, sagt Lange. Auch dafür haben die ESAs eine Lösung. „Die Behörden schlagen einen Sustainability Indicator vor, der den Grad der Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts angibt“, erläutert Lange. Dieser Indikator soll sich sowohl auf Nachhaltigkeit im ökologischen als auch im sozialen Sinne beziehen. „Von dem G aus dem Kürzel ESG, von Governance, also guter Unternehmensführung, ist in den Vorschlägen der ESAs insoweit nicht die Rede“, weiß Lange. Um zu definieren, was unter ökologischer Nachhaltigkeit zu ver- stehen ist, soll nach dem Willen der drei Behörden künftig die Taxonomie-Verord- nung (siehe Kasten nächste Seite) herange- zogen werden. „Die in der Umwelt-Taxono- mie enthaltene Definition könnte die bi- slang in Artikel 2, Nummer 17 der Offen- legungsverordnung enthaltene Begriffsfest- legung dann ersetzen“, so Lange. Überraschender Vorstoß Einen damit einhergehenden Vorstoß der ESAs findet der Jurist „systematisch konsequent, aber rechtspolitisch recht mu- tig“. „Da sich der Sustainability Indicator auch auf Nachhaltigkeit im sozialen Sinne erstrecken soll, haben die drei Aufsichtsbe- hörden angeregt, die EU-Kommission mö- ge doch auch die Idee einer sozialen Taxo- nomie noch einmal neu aufnehmen“, er- läutert Lange.Dieses Konzept soll die sozia- le Nachhaltigkeit vonWirtschaftsaktivitäten transparent und messbar machen, ist von der Kommission in jüngster Vergangenheit aber nicht weiterverfolgt worden. „Wie die Kategorie ‚Transition‘ definiert werden soll, ob es hier einen eigenen Indi- kator geben oder ob die Sustainability-Ska- la auch für diese Kategorie gelten wird, muss noch ausformuliert werden“, sagt Lan- ge. Zur Diskussion stehe auch, ob für die Kommunikation mit Privatanlegern in Zu- kunft andere Offenlegungspflichten vor- gesehen werden sollen als für die mit insti- tutionellen Investoren. Zudem stehe die Überlegung im Raum, die Principal Ad- verse Impacts, kurz PAIs (siehe Kasten nächste Seite), zu vereinfachen. Die Liste der von den ESAs vorgeschla- genen Änderungen ist damit aber noch nicht zu Ende. „Die Behörden haben auch angeregt, die Offenlegungspflichten, die bi- slang nur für nach Artikel 8 und 9 einge- stufte Finanzprodukte gelten, auf alle Fi- nanzprdukte auszudehnen“, erklärt Stefan Fritz, Nachhaltigkeitsexperte und Senior Consultant beim Beratungs- und Software- haus PPI. „Viele Marktakteure, vor allem natürlich die Anbieter nachhaltiger Finanz- produkte, finden es unfair, dass bei konven- tionellen Produkten keine Angaben zu ne- gativen Nachhaltigkeitswirkungen der Port- foliounternehmen ausgewiesen werden müssen“, weiß er. Nichtregierungsorganisationen und auch Aufsichtsbehörden hätten vorgeschlagen, in Magdalena Kuper, BVI: „Alle wichtigen Akteure sprechen sich für einen Wechsel zu einem inhaltlich begründeten Kategorisierungssystem aus.“ Stefan Fritz, PPI: „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Offenlegungspflichten auf alle Finanzpro- dukte ausgedehnt werden.“ Was die ESMA-Leitlinie für ESG-Fondsnamen für die Branche bedeutet, erklärt Katharina Nickel von BNP Paribas in ihrem Vortrag auf dem FONDS professionell KONGRESS in Mannheim. ANMELDUNG: fondsprofessionell.de MANNHEIM, 29. + 30. JAN. 2025 fondsprofessionell.de 4/2024 437 FOTO: © GLS INVESTMENTS | PPI AG,

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