FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2024
Nur noch ein Rechenweg Bislang durften die Transaktionskosten von Fonds mit verschie- denen Methoden ermittelt werden. Ab 2025 ist das Arrival-Price- Verfahren Pflicht. Für viele Anbieter ist das eine schwierige Sache. V iele Wege führen nach Rom“, sagt der Volksmund und bringt damit zum Ausdruck, dass es häufig mehrere Metho- den gibt, ans Ziel zu kommen. Unter- schiedliche Wege konnten bisher auch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) beschreiten, um die Transaktionskosten für ihre Fonds zu ermitteln, die in den „Bei- packzetteln“ anzugeben sind. Doch damit ist es bald vorbei. Denn die Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment and Insurance-Based Products, kurz: PRIIPs) verpflichtet Fonds- anbieter ab Januar 2025 dazu, für die Er- mittlung der impliziten Transaktionskosten das Arrival-Price-Verfahren anzuwenden. Die PRIIPs-Verordnung ist in ihrer über- arbeiteten Fassung im Januar 2023 in Kraft getreten. Seither haben KVGen für all ihre OGAW-Fonds Basisinformationsblätter (BIBs) nach den Vorgaben des Regelwerks zu erstellen. In den fünf Jahren zwischen dem Inkrafttreten der ersten PRIIPs-Verord- nung 2018 und dem der reformierten Ver- sion war dies nur für Sondervermögen notwendig, die für Fondspolicen angebo- ten wurden. Für die Berechnung der impliziten Transaktionskosten hat der europäische Gesetzgeber den Gesellschaften 2023 aller- dings eine zweijährige Übergangsfrist ein- geräumt. In dieser Zeit durften sie sich bei allen Fonds, für die erstmalig PRIIPs-BIBs zu erstellen waren, unterschiedlicher Me- thoden bedienen. Künftig ist jedoch nur noch das Arrival-Price-Verfahren zulässig – und das macht die Sache nicht einfacher. Auch die im BIB aufzuführenden Perfor- manceszenarien sorgen nicht für mehr Klarheit. Einige Haken „Das Arrival-Price-Verfahren ist an sich gar nicht kompliziert“, sagt Dagmar Marion Graw, Head of Sales & Relationship Ma- nagement beim Reporting-Dienstleister Anevis Solutions aus Würzburg. Anevis ermittelt für KVGen die impliziten Trans- aktionskosten ihrer Fonds nach dieser Methode. „Es gibt aber durchaus einige Haken, die sich aus der Datenlage ergeben, speziell aus falschen Timestamps, also Zeit- stempeln, und fehlenden Weisungen zur Ausführung“, erklärt Graw. Bei den Transaktionskosten handelt es sich um Kosten, die für den An- und Ver- kauf von Wertpapieren im Fonds anfallen. Einfach ist die Ermittlung der expliziten Transaktionskosten. Dazu zählen etwa Bör- senspesen oder Handelsgebühren. Solche Ausgaben werden in den Rechenschafts- berichten der Fonds ausgewiesen, für eine Vorausberechnung können also Vergangen- heitswerte herangezogen werden. Kosten rückwirkend ermitteln Die impliziten Transaktionskosten stecken in der Geld-Brief-Spanne, also in der Diffe- renz zwischen An- oder Verkaufskurs und dem Ausführungspreis.Diese Kosten lassen sich für die Zukunft nicht vorhersagen, daher müssen sie rückwirkend ermittelt werden. Für die Berechnung sieht das Arri- val-Price-Verfahren vor, den Kurs der Aus- führung mit dem zuvor gestellten Markt- preis, dem Arrival Price bei Ordererteilung oder Orderplatzierung, zu vergleichen. Ein Beispiel zeigt, was gemeint ist: Eine Aktie Schwierige Rechenaufgabe: Für die Berechnung der Transaktionskosten von Fonds ist ab 2025 das Arrival- Price-Verfahren anzuwenden. Die Methode ist gar nicht so kompliziert, doch die Datenlage ist ein Problem. STEUER & RECHT Basisinformationsblätter 440 fondsprofessionell.de 4/2024 FOTO: © NEW AFRICA | STOCK.ADOBE.COM
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