FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2024

Platz. Denn sie greifen die fehlenden Min- deststandards der Regulierung auf und geben einen gewissen Mindestrahmen für die Kunden.“Allerdings hofft sie auf mehr Nachfrage der Endkunden, in anderen Ländern wie Frankreich oder Belgien seien Siegel sehr viel präsenter. Die öffentlichen Institutionen bewegen sich jedoch kaum: Beim geplanten „Ecolabel“ für Finanzpro- dukte, das die EU-Kommission schon Ende 2018 angekündigt hat, gebe es seit Jahren keinen Fortschritt mehr, moniert Nickel. Regulierte Fondsnamen Eine weitere regulatorische Baustelle: Während die EU-Kommission an der Revi- sion der SFDR arbeitet, beschäftigt sich die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA mit Vorgaben zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbezügen in Fondsnamen. Ziel ist es, die Regeln für die Namensge- bung in der EU zu harmonisieren und Mindeststandards einzuführen, um die Bezeichnungen der Fonds besser auf die Erwartungen der Anleger abzustimmen. In wenigen Monaten dürften die ESMA-Leit- linien zu nachhaltigkeitsbezogenen Zusät- zen in Fondsnamen verabschiedet werden, erwartet Katharina Nickel. Den ersten Ent- wurf veröffentlichte die Pariser Behörde Ende 2023. Darin ist vorgesehen, dass durchgehend alle Fonds mit Nachhaltig- keitsbezug im Fondsnamen mindestens 80 Prozent ihrer Anlagen nach ESG- und Nachhaltigkeitskriterien tätigen sollen (sie- he Tabelle unten). Eine zuvor vorgeschlage- ne 50-Prozent-Quote nachhaltiger Investi- tionen nach SFDR innerhalb dieses 80-Pro- zent-Anteils wurde fallengelassen. Eine zweite Stufe sieht Ausschlüsse vor, die teils den „Climate Transition“- oder den stren- geren „Paris-aligned“-Benchmarks entspre- chen. Demnach dürfen Fonds Schlagwör- ter wie „Transition“ oder „Impact“ künftig nur noch dann im Namen führen, wenn sie zusätzlich klare Maßstäbe dafür setzen. Für neue Fonds sollen die Richtlinien drei Monate nach ihrer Veröffentlichung ver- bindlich werden, bestehenden Fonds wird eine zusätzliche Übergangsfrist von sechs Monaten – also neun Monate ab Veröffent- lichung – eingeräumt, um die Anforderun- gen der Richtlinie zu erfüllen. Marktteilnehmer begrüßen das grund- sätzlich: „Wenn sich aus bestimmten Na- menszusätzen einheitliche Nachhaltigkeits- merkmale ableiten ließen, wäre dies ein Transparenzgewinn, der die Produkte für Privatanleger schneller vergleichbar ma- chen würde“, sagt etwa Fonds-Finanz-Abtei- lungsleiter Arndt. „Anleger sollen schließ- lich auch das bekommen, was ihnen durch den Namen suggeriert wird.“ Auch BNP- Paribas-Analystin Nickel begrüßt die ge- planten ESMA-Leitlinien. Sie bemängelt aber die Interpretationsspielräume, etwa beim Begriff „bedeutende Anlage in nach- haltige Investitionen“. Immerhin zeigen die zahlreichen An- strengungen, dass sich der Regulator be- wegt: „Ein großes Hindernis ist aktuell die Definition und Vermarktung nachhaltiger Produkte“, meint Bafin-Chef Branson. „Vor uns liegt noch eine kurvenreiche Strecke, und wir müssen beschleunigen. Fast wie auf dem Nürburgring – obgleich der ja auch als grüne Hölle bekannt ist.“ Kurz- fristig würde das Geschäft mit ESG-Fonds wohl am besten beschleunigen, wenn ihre Performance wieder nach oben dreht. Das aber liegt kaum in den Händen von Auf- sicht und Gesetzgeber. JOCHEN HÄGELE FP » Die Konsultation könnte ein erster Schritt hin zu grundlegenden Veränderungen im SFDR-Regime sein. « Hortense Bioy, Morningstar ESMA-Vorschläge zu ESG-Fondsnamen Mindestens 80 % der Anlagen mit entsprechenden Ausschlüsse auf Sonstige Begriffe im Fondsnamen Zielen oder Merkmalen Basis einer Benchmark Anforderungen Nachhaltigkeit Ja EU PAB Nachhaltige Anlagen in „bedeutendem“ Umfang Transition Ja EU CTB Auf Basis klarer Kennzahlen (KPI) Umwelt Ja EU PAB Keine Sozial oder Governance Ja Ungeklärt Keine ESG Ja EU PAB Keine Impact Ja Unklar Auf Basis klarer Kennzahlen (KPI) PAB:Paris-alignedBenchmark |CTB:ClimateTransitionBenchmark Quelle:eigeneDarstellungaufBasisvonMorningstarundBNPParibas MARKT & STRATEGIE Nachhaltigkeitsfonds 116 fondsprofessionell.de 1/2024 FOTO: © CHRIS RENTON I MORNINGSTAR

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