FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2024

Im zweiten Anlauf Die novellierte Verordnung über European Long-Term Invest- ment Funds (ELTIFs) macht Fonds dieses Typs für Finanzberater interessant. Doch die Abwicklung gestaltet sich noch schwierig. D reimal die Note Fünf in einem Hauptfach? Das war’s dann mit der Versetzung. Die „Ehrenrunde“, die dann zu drehen ist,mag bei Schülern wenig Begeis- terung auslösen. Doch der zweite Anlauf hat seinen Sinn, denn so kann Versäumtes vernünftig aufgeholt werden. Einen zweiten Anlauf nimmt derzeit auch der European Long-Term Investment Fund (ELTIF). Dafür sorgt die reformierte ELTIF-Verordnung, die seit Januar dieses Jahres anzuwenden ist. Das neue Regel- werk, auch „ELTIF 2.0“genannt, hat für die Anbieter solcher Fonds Erleichterungen ge- bracht. Zudem lockert es die Vorschriften für den Vertrieb. Damit haben auch freie Berater nun die Möglichkeit, ihren Kunden einen ELTIF zu empfehlen. Doch damit es in der Praxis funktioniert, müssen Makler- pools und Fondsplattformen erst einmal die technischen Voraussetzungen schaffen. Die neue Verordnung, die im April 2023 in Kraft getreten und seit dem 10. Januar dieses Jahres anzuwenden ist, hat die Krite- rien für die Auflage eines ELTIFs im Ver- gleich zum ursprünglichen Rechtsrahmen aus dem Jahr 2015 entschärft. So müssen die Anbieter nur noch 55 Prozent statt wie zuvor 70 Prozent des Fondsvolumens in illiquide Vermögenswerte investieren. Die maximal zulässige Anlage in einzelne Ver- mögensgegenstände ist von zehn auf 20 Prozent gestiegen. ELTIFs dürfen auch in UCITS-Produkte oder alternative Invest- mentfonds (AIF) anlegen. Und das sind nur einige der gelockerten Vorgaben. Wachsendes Angebot Die weniger strengen Vorschriften sor- gen dafür, dass zahlreiche Kapitalverwal- tungsgesellschaften nun auch für Privatan- leger geeignete ELTIFs auf den Markt brin- gen. Einige Fonds – unter anderem der größte europäische Langfristfonds Klima- vest der Commerz Real – wurden zwar noch unter dem alten Regime aufgelegt, sollen aber in die neue Welt überführt wer- den (siehe die Übersicht über ELTIFs für Privatinvestoren auf Seite 210).Weitere Pro- dukte sind gerade in der Planung (siehe Ta- belle Seite 212). Ein wesentlicher Vorteil der neuen ELTIFs ist, dass sie die zuvor vorgeschriebe- ne Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro nicht mehr einhalten müssen. So beläuft sich etwa beim ELTIF „Privado Infrastructure“ von Swiss Life Asset Mana- gers, der derzeit im Fundraising ist, das minimale Investment auf nur 1.000 Euro. Weniger eingeschränkt „Die alte ELTIF-Verordnung war in vie- len Aspekten wie der Mindestanlagesum- me, Anlagebeschränkungen,Diversifikation und Investmentobjekten einschränkend“, erklärt Christoph Gisler, Mitglied der Ge- schäftsleitung von Swiss Life Asset Mana- gers.Denn: Unter dem alten Regime muss- ten mindestens 70 Prozent direkt in Infra- strukturprojekte investiert werden. Nun können 45 Prozent auch indirekt in ent- sprechende AIFs angelegt werden. „Die Diversifizierungsmöglichkeiten wa- ren auch ansonsten zu wenig flexibel ge- fasst. In einem ELTIF nach dem alten Re- gime wäre das Vermögen der Anleger sehr lange gebunden gewesen“, so Gisler. Es hät- te sich schwierig gestaltet, Rückgaben wäh- Keine Versetzung: Eine „Ehrenrunde“ zu drehen ist gut, um den Wissens- stand dem Klassenziel wieder anzupassen. Der ELTIF wird in einer zweiten Runde derzeit den Bedürfnis- sen von Privatanlegern angepasst. SACHWERTE ELTIF 2.0 206 fondsprofessionell.de 1/2024 FOTO: © BLENDE11.PHOTO | STOCK.ADOBE.COM

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