FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2024

man das Geld im zweiten Schritt aus der GmbH herausbekommt. Bei einemGehalt fällt Einkommensteuer an, bei Ausschüt- tungen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Hat der abgebende Makler dagegen eine Personengesellschaft, deren Bestand er im Rahmen eines sogenannten Assets Deals – im Gegensatz zu einem Share Deal bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH – verkauft, muss er die Rentenzahlungen nur mit dem individuellen Einkommen- steuersatz versteuern. Grimm rät größeren Maklern mit einer GmbH daher zu einem vollständigen Verkauf (lesen Sie zu den Steuerregeln bei einem Verkauf auch FONDS professionell 3/2022, Seite 428). Bei den meisten Vermittlern ist diese Bot- schaft wohl angekommen. Grimm zufolge entscheiden sich zumeist kleinere Einzel- makler für eine Rente. Offene Steuerfragen Selbst wenn die steuerliche Behandlung der Rente bei Zahlungen direkt an den Verkäufer persönlich unproblematisch ist, gibt es zwei Fragezeichen. „Bei den Renten- zahlungen wird allgemein das sogenannte Zuflussprinzip angenommen, das besagt, dass alle Einnahmen im dem Kalenderjahr versteuert werden, in dem sie fließen. Es gibt aber kein Urteil eines Finanzgerichts, das dies klar feststellt“, so Grimm. Das Finanzamt könnte theoretisch zum Schluss kommen, dass die Rentenzahlungen siche- re Erträge darstellen, und damit die zu erwartenden Zahlungen einer sofortigen Besteuerung im Jahr der Bestandsübertra- gung unterwerfen. Allein auf zehn Jahre hochgerechnet käme eine hohe Steuerfor- derung zustande, die die anfängliche Rente übersteigen dürfte. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf die Rentenzahlungen die Umsatzsteuer von 19 Prozent anfällt. All- gemein herrscht die Auffassung, das sei bei einer vollständigen Übertragung des Be- stands nicht der Fall. Bei einer Teilüber- tragung könnte der Fiskus das aber anders sehen. „Daher findet sich in wahrscheinlich jedem Vertrag für eine Maklerrente ein Satz wie dieser: ‚Die Umsatzsteuer ist mit der Rente abgegolten‘“, sagt Grimm. Daher gilt bei einer Maklerrente wie für alle Ver- träge: Gründlich lesen und prüfen! JENS BREDENBALS FP „Renten“ für Fondsbestände Maklerrenten werden in aller Regel für Versicherungs- oder gemischte Bestände (Versicherungen/Fonds) an- geboten. Einige wenige Gesellschaf- ten kaufen auch gezielt Investment- bestände auf, für die sie auch „Ren- ten“ zahlen – zumeist aber zeitlich befristet. Im Folgenden stellt die Redaktion drei Käufer vor. DTFH Deutsche Fondshaus: Das Unterneh- men kauft seit 2019 Investmentbestände (34f/h) auf. Dafür zahlt es eine „Rente“, deren Laufzeit individuell festgelegt wird – selbst lebenslange Modelle sind möglich. Die Partizipation an den laufenden Bestandsprovisionen liegt bei 30 bis 60 Prozent, an Neuabschlüssen partizipiert der Ver- käufer ebenfalls. Der geschätzte Abrieb liegt an- fangs bei zehn Prozent, später rechnet DTFH-Chef René Delrieux mit einemWachstum von drei Pro- zent im Jahr. Kosten fallen keine an, die Betreuung des Bestands über- nimmt die DTFH, wenngleich der abgebende Makler noch eine Weile mitarbeiten kann. Ein Schutz vor Insolvenz der DTFH ist gegeben, eine Absicherung der Hinterbliebenen des Maklers nach dessen Tod möglich. Fondskonzept: Der Maklerpool bietet seine „Maklerrente“ seit einigen Jahren an, sie ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Pool kauft Fondsbestände (34f/h), die bei ihm liegen – bei Übertragungen von anderen Pools hilft er. Im Gegenzug bietet er Maklern eine Rente für 15 Jahre, individuell kann ein anderer Zeitraum vereinbart werden. Die Partizipation am Bestand inklusive Neugeschäft beträgt 100 Prozent im ersten Jahr und fällt auf 20 Prozent im 15. Jahr. Einen Abrieb des Bestands kalkuliert der Pool nicht ein. Für den Makler entstehen keine Kosten, die Betreuung der Kunden geht auf den Pool über. Eine Absicherung der Hinterbliebenen des Mak- lers nach dessen Tod ist möglich, Schutz vor Insolvenz der Fondskonzept gibt es nicht. Remi5: Das Maklerhaus hat sich seit Grün- dung 2015 auf den Kauf von Investmentbestän- den (34f/h) spezialisiert und gewährt für eine Laufzeit von zehn Jahren 50 Prozent Partizipation am Jahresprovisionsertrag, wozu Bestandsprovi- sionen, Ausgabeaufschläge und Servicegebühren zählen – inklusive Neugeschäft. Den Abrieb des Bestands schätzt Remi5-Chef Michael Podsada auf drei Prozent pro Jahr. Kosten für den Verkäu- fer entstehen nicht, die Betreuung geht auf das Maklerhaus mit zwei Vollzeitkräften über. Eine Absicherung der Hinterbliebenen des Maklers nach dessen Tod ist möglich, Schutz vor Insolvenz des Maklerhauses gibt es nicht. » Wir sehen es als notwendig an, diese Bestände zu erwerben. « Markus Trogemann, PMA fondsprofessionell.de 1/2024 261 FOTO: © [PMA:] FINANZ- UND VERSICHERUNGSMAKLER GMBH

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=