FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2024
den sind, aber Provisionen erhalten, sollen nicht davon abgehalten werden, sich als vertraglich ungebunden darzustellen.“ „Wir würden die verquasten EU-Rege- lungspläne am liebsten abschaffen“, sagte BVK-Präsident Heinz bereits Mitte Novem- ber 2023 im Interview mit FONDS pro- fessionell ONLINE. Doch auf EU-Ebene seien komplizierte Aushandlungsprozesse zwischen vielen und unterschiedlich ge- strickten Akteuren aus verschiedenen Staa- ten notwendig. Nichtsdestotrotz werde man auf Klarstellungen in den Begründun- gen und bei Übersetzungen in der Klein- anlegerstrategie pochen. Der BVK hat schon imOktober 2023 entsprechende Än- derungsanträge in den EU-Ministerrat ein- gebracht. „Wir brauchen eine rechtssichere Formulierung der Regeln“, betont Heinz. Hoffnungen setzt er unter anderem auf den Econ-Ausschuss des EU-Parlaments, der sich in einem im November 2023 ver- öffentlichten Papier klar gegen ein partiel- les Provisionsverbot ausspricht. „Dass allerdings eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen noch vor der im Juni 2024 stattfindenden Wahl zum Europäi- schen Parlament erfolgt, ist eher unwahr- scheinlich“,meint Heinz. „Da das EU-Parla- ment im April seine Tätigkeit imHinblick auf die Wahlen Anfang Juni einstellt, ge- hen wir davon aus, dass es in dieser Legis- laturperiode nicht mehr zu einer RIS- Abstimmung kommt“, sagt auch Martin Klein, Vorstandschef des Votum-Verbandes, der unabhängige Finanzdienstleistungs- unternehmen vertritt. Alle befragten Verbände gehen jedoch davon aus, dass die RIS damit nicht auf der Strecke bleibt, das Vorhaben also nicht automatisch parlamentarisch beerdigt ist. Anders als in der deutschen Gesetzgebung gilt in der EU das Prinzip der Kontinuität. „Das heißt: Bereits begonnene Gesetzge- bungsverfahren werden durch die Wahlen nicht beendet oder wieder auf null gesetzt“, erklärt AfW-Chef Wirth. Allerdings würde eine andere Zusammensetzung oder poli- tische Mehrheitsausrichtung in Parlament, Kommission oder Ministerrat Einfluss auf den Fortgang und auch den Inhalt der RIS bekommen. „Eine neue EU-Kommission hätte die Möglichkeit, den Vorschlag ins- gesamt zurückzuziehen“, erinnert BDVM- Chef Gause. Votum-Chef Klein ist jeden- falls sicher, dass die Beratungen nach den Parlamentswahlen und der Bildung einer neuen Kommission fortgesetzt werden. „Unabhängig“ meiden Doch wie sollten sich Makler aktuell klug gegenüber ihren Kunden bei der Be- ratung zu Versicherungsanlageprodukten positionieren? Matthias Beenken, Professor an der Fachhochschule Dortmund, schlägt vor, dass Makler vorerst die Definition aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verwenden und sämtliche Begriffe wie „un- abhängig“ und „ungebunden“meiden, bis sich die Verwirrung legt, was künftig unter „unabhängig“ zu verstehen ist. Eine Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages Ende Februar lieferte jedenfalls keine neuen Er- kenntnisse. Versicherungsmakler muss das nicht stören, bleibt doch der bisherige Sta- tus quo in Sachen Unabhängigkeit bis auf Weiteres bestehen. „Die Vermittler sind nicht Teil des Problems, sondern die Lö- sung bei der Verbraucherberatung“, betonte der BVK bei der Anhörung. Noch drasti- scher formulierte es im Nachgang der AfW: „Zustimmung zu einem erwiesen rechtswidrigen Vorschlag der EU-Kommis- sion, basierend auf ideologischen Fantasien und nicht auf überzeugender Empirik, darf es durch Deutschland nicht geben.“ Vor allem müsse verhindert werden, dass bei Umsetzung des Kommissionsvorschlags die Kleinanleger geschädigt würden und mit ihnen ein ganzer kundenorientierter und qualifizierter Berufsstand – der des Versi- cherungsmaklers. DETLEF POHL FP Norman Wirth, AfW: „In der EU werden bereits begonnene Gesetzgebungsverfahren anders als in Deutschland durch Wahlen nicht beendet.“ Christoph Brömmelmeyer, Universität Viadrina: „Makler müssen sich gegenüber den Kunden von Versicherungsanlageprodukten genauer erklären.“ » In dieser Legislatur- periode kommt es wohl nicht mehr zu einer Abstimmung über die Kleinanlegerstrategie. « Martin Klein, Votum STEUER & RECHT Kleinanlegerstrategie 420 fondsprofessionell.de 1/2024 FOTO: © BETTINA STRAUB | WIRTH RECHTSANWÄLTE
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