FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2024

LEBENSPOLICEN Bafin drängt Generali zu Kostenerstattungen Die Generali Leben zahlt Besitzern von Fondspolicen in ihrem Bestand überhöhte Vertriebskosten zurück, indem sie die Über- schussbeteiligung an den Fondsguthaben auf 0,7 Prozent anhebt – auch nachträglich. Sie reagiert damit auf das Drängen der Finanzaufsicht Bafin, die die Gebühren als zu hoch einstuft. Das berichtete zuerst die „Süddeutsche Zeitung“. Der Versicherer wird aber die Provisionen für die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), die die Gene- rali-Policen vertreibt, nicht senken: Die Zahlungen an Kunden stemmt er selbst. ZumHintergrund: Die Bafin veröffentlich- te imMai 2023 ein Merkblatt,mit dem sie die Effektivkosten- und Provisionsexzesse bei einigen Versicherern eindämmen möchte. Auf Basis dieses Merkblatts hat sie seitdem insgesamt zehn Gesellschaften ge- nauer untersucht. Die Generali ist die erste bekannte, bei der die Bafin Änderungen durchsetzen konnte. Die Behörde ist aber mit den Fortschritten der Branche bei der Senkung der Kosten insgesamt nicht zufrieden. Kürzlich mahnte Bafin-Chef Mark Branson sie daher, nicht aufzuhören. „Sonst wird so etwas wie ein Provisionsver- bot oder ein Provisionsrichtwert kommen, der weniger liberal ist“, sagte er. FP Urteilsticker § Rürup | BGH | Urteil vom 11. 10. 2023 | Az. IV ZR 40/225 Auch für Rürup-Renten gilt, dass Kunden diese nach Ablauf der Widerrufsfrist kündigen können, wenn der Versicherer es versäumt, in den Vertragsunterlagen Hinweise auf die „Rückgewähr empfangener Leistungen“ zu geben. § Widerruf | BGH | Urteil vom 11. 10. 2023 | Az. IV ZR 40/22 Versicherungsnehmer können eine Lebens- versicherung auch nach Ablauf der angege- benen Widerrufsfrist kündigen, wenn die Vertragsunterlagen keine Informationen zu Rechten und Pflichten des Kunden enthalten. Das unterstrich der BGH erneut. § BU | OLG Dresden | Urteil vom 10. 10. 2023 | Az. 4 U 789/23 Das Verschweigen einer Krankschreibung im Rahmen einer Gesundheitsabfrage zum Ab- schluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann als arglistige Täuschung des Versiche- rers angesehen werden. Das gelte auch, wenn der Krankschreibung eine Bagatellerkrankung zugrunde lag. Mark Branson, Bafin: „Da muss Bewegung hinein- kommen. Sonst wird so etwas wie ein Provisionsver- bot oder ein Provisionsrichtwert kommen.“ NEWS & PRODUCTS Versicherungen 72 fondsprofessionell.de 1/2024 FOTO: © MAURICE KOHL, GENERALI DEUTSCHLAND | CLARK HOLDING, CANADA LIFE, JUDITH WAGNER I ERGO GROUP AG, AXA | SIGNAL IDUNA GRUPPE, HAROC MARCARD I PROVINZIAL AM Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Benedikt Kalteier , zuvor Vorstandschef von Cosmos Direkt und Vertriebsvor- stand bei Generali Deutsch- land, ist neuer Vorstand der Clark Holding und Ge- schäftsführer von deren Ge- sellschaften in Deutschland. Der Lebensversicherer Canada Life hat Igor Radović in den Vorstand berufen. Radović ist seit über 20 Jahren bei Canada Life tätig und verantwortet dort Vertrieb, Produktma- nagement und Marketing. Die Ergo Group hat Mark Klein in den Vorstand beru- fen. Er verantwortet seit Jahresbeginn alle strate- gischen Digitalisierungs- initiativen, das Gruppen- marketing und globale Ver- triebspartnerschaften. Christian Fürtjes verstärkt bei der Provinzial Asset Management das Invest- mentteam und arbeitet dort als Chefvolkswirt. Er folgt damit auf Andreas Krämer, der sich in den Ruhestand verabschiedet hat. Der Kompositvorstand der Signal-Iduna-Gruppe , Stefan Kutz, wird sein Man- dat nicht verlängern. Ihm folgt im Sommer Fabian Schneider nach, der als Bereichsleiter Kfz-Versiche- rung bei der Axa arbeitet.

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