FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2024

änderungen des Betriebskapitals sowie ins- besondere Investitionen. Und das KGV berücksichtigt keine Nettoschulden bezie- hungsweise keine Nettofinanzposition. Allein das ist bei vielen Firmen ein großes Thema, das es bei der Bewertung aus un- ternehmerischer Sicht zu berücksichtigen gilt, vom KGV aber nicht erfasst wird. Den Eigentümer oder eben den Unternehmer, der die ganze Firma kaufen will, interessiert zudem die Kapitaleffizienz. Er will nicht nur wissen, wie sich sein Eigenkapital ver- zinst, ihn interessiert die Verzinsung des eingesetzten Gesamtkapitals inklusive der Schulden und inklusive der Pensionsver- pflichtungen. Im Grunde geht es bei der Bewertung neben einer konservativen DCF-Analyse immer um eine Betrachtung der Relation Free Cash Flow zu Enterprise Value. Diese Art von Gesamtschau auf das Zahlenwerk von Unternehmen ist von wesentlicher Bedeutung für unsere Suche nach Firmen, die sowohl in wirtschaftlich guten wie auch in rezessiven Phasen einen verlässlich hohen Gewinn erzielen können. Kölsch: Aber wie kommt jetzt eigentlich das Thema ESG ins Spiel? Wagner: Vielleicht zunächst ganz grundsätz- lich: Der Unternehmerfonds wie auch das Schwesterprodukt, der Unternehmerfonds flex, sind als Artikel-8-Produkte gemäß der Offenlegungsverordnung klassifiziert. Beide berücksichtigen in ihrem Investmentpro- zess die sogenannten PAIs, also wesentliche nachteilige Auswirkungen von Unterneh- men auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rah- men eines „Better than Average“-Ansatzes wird vornehmlich in Firmen investiert, die bei der Einhaltung von ESG-Kriterien jeweils besser abschneiden als der Durch- schnitt. Darüber hinaus haben wir entspre- chende Ausschlusskriterien definiert, um Emittenten von vornherein auszuschließen, die ESG-Grundsätzen nur unzureichend Rechnung tragen. Damit erfüllen beide Fonds die Anforderungen an Nachhaltig- keitsfonds im Sinne der Präferenzabfrage nach Mifid II. Heuser: Aber wer überwacht die Einhaltung dieser Kriterien beziehungsweise wie er- fahren Sie als Fondsmanager, ob ein Unter- nehmen entsprechend investierbar ist? Daniel Knörr: Das sicherzustellen ist unsere Aufgabe als Master-KVG, die am Ende als rechtlich Verantwortliche gegenüber der Finanzaufsicht für die Einhaltung der ge- setzten Kriterien haftet und die Auditier- barkeit der ESG-Prozesse gewährleistet. Kölsch: Wie muss man sich das in der praktischen Umsetzung vorstellen? Knörr: Für ein vergleichsweise kleines Haus wie Wagner & Florack macht es aus mei- ner Sicht wenig Sinn, eigene ESG-Research- kapazitäten aufzubauen, allein schon weil es viel zu teuer wäre. Deshalb stellen wir sicher, dass unsere Fondspartner entspre- chende ESG-Rating-Dienstleister mandatie- ren – und das sowohl für die Integration im Frontoffice von Wagner & Florack als auch in den Middle- und Backoffice-Berei- chen bei uns als KVG, damit wir in der Lage sind, das jeweilige Fondskonzept nicht nur auf täglicher Basis auditierbar zu halten, sondern auch die Kontrolle im Sin- ne der Anlagegrenzprüfung durchzufüh- ren.Dabei stellen wir unseren Kunden und Partnern frei, mit welchen Datenanbietern Sie zusammenarbeiten möchten. Wagner: In unserem Fall haben wir die ESG-Ratingagenturen ISS ESG und Sus- tainalytics beauftragt. Deren Nachhaltig- keitsinformationen sind entsprechend in unser Portfoliomanagementsystem wie auch bei Ampega integriert. Kölsch: Was noch nicht erklärt, wie Sie die darüber verfügbaren ESG-Informationen bei der Entscheidungsfindung für oder gegen ein Investment berücksichtigen. Wagner: An unserem Auswahl- und Ana- lyseprozess von Unternehmen hat sich im Prinzip durch die Notwendigkeit zur Be- rücksichtigung von ESG-Kriterien nichts grundlegend verändert. An ein potenziell » Die von uns entwickel- ten Grundsätze wirken wie ein automatischer Nachhaltigkeitsfilter. « Dominikus Wagner, Wagner & Florack Dominikus Wagner von Wagner & Florack MARKT & STRATEGIE Nachhaltig nachgefragt | Dominikus Wagner | Wagner & Florack 102 fondsprofessionell.de 2/2024 FOTO: © CORNELIS GOLLHARDT NACHHALTIG NACHGEFRAGT

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