FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2024
dass es eine Empfehlung gibt, das beste- hende Riester-Fördersystem beizubehalten. Allerdings sollten die aktuelle einkom- mensabhängige Mindesteigenbeitragsbe- rechnung durch eine einfachere Regelung ersetzt, die Kinderzulage vereinheitlicht, die Förderung erhöht und das Garantieniveau für den Beitragserhalt gesenkt werden. Dann bestehen gute Chancen, dass die Riester-Rente im Kern erhalten bleibt und sich weiterentwickelt. Ob dies dann unter einem anderen Namen vermarktet wird, ist nicht so wichtig. Der GDV plädiert bei der künftigen Riester- Rente vor allem für digitale Abschlüsse. Nähert sich damit die Zeit des Provisions- vertriebs ihrem Ende? Nein. Aus zahlreichen Befragungen wissen wir, dass Kunden die vorhandene Vielfalt der Vergütungsformen wertschätzen. Die Provisionsvergütung, die erst mit dem Ab- schluss fällig wird, gehört eindeutig dazu. Grundsätzlich besteht auch kein Wider- spruch darin, digitale Abschlüsse über Mak- ler zu tätigen. Digital einen Versicherungs- vertrag abzuschließen, bedeutet auch nicht das Ende des Provisionsvertriebs, denn auch Plattformen erhalten Vergütungen. Es ist zudem zu beachten, dass die digitale Produktpositionierung mit Kosten verbun- den ist. Je mehr Geld investiert wird, desto prominenter beziehungsweise zielgenauer wird eine Anzeige positioniert. Die Frage ist eher, wie der Beratungsbedarf der Kun- den gedeckt wird, der beim Thema Alters- vorsorge unzweifelhaft hoch ist. Es fehlt nicht nur an finanziellen Mitteln, um Angebote zu nutzen, sondern oft auch an finanzieller Bildung. Dies betrifft speziell Menschen mit niedrigem Einkommen, die von Altersarmut besonders betroffen sind. Das Provisionsmodell hat sich hier bisher als das wirksamste Instrument heraus- gestellt, diese Gruppen auf Angebote zur Deckung ihrer Vorsorgelücken anzuspre- chen. Da Provisionen mit der Höhe der Absicherung steigen, bieten sie auch einen gewissen sozialen Ausgleich. Auch bei der Betriebsrente steht eine Re- form an. Mit welchen Konsequenzen aus dem „Fachdialog Betriebsrente“ rechnen Sie für den Markt? Im Ergebnis des Fachdialogs soll die bAV vor allem durch den Abbau rechtlicher Hürden im Arbeits-, Steuer- und Finanzauf- sichtsrecht verbessert und gestärkt werden. Den Versicherern geht es in erster Linie da- rum, das garantierte Mindestniveau für die Beitragszusage mit Mindestleistung abzu- senken. Durch flexiblere Garantieanforde- rungen könnte die Kapitalanlagefreiheit verbessert werden. Ob das gesetzlich gere- gelt wird, bleibt abzuwarten. Zweitens soll die Geringverdienerförderung nach Para- graf 100 Einkommensteuergesetz durch Dynamisierung der Verdienstgrenzen so- wie der Förderhöhe weiter gestärkt werden. Dies dürfte umsetzbar sein. Und drittens plädieren die Versicherer für eine automa- tische Entgeltumwandlung. Demnach soll- te auch ohne Tarifvertrag künftig ein frei- williges Opting-out-Modell ermöglicht wer- den, etwa durch eine Betriebsvereinbarung. Da bin ich selbst gespannt, ob das kommt. Zudem ist zu erwarten, dass künftig auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, Sozialpart- nermodelle umsetzen dürfen, also reine Beitragszusagen auf der Grundlage ent- sprechender tariflicher Regelungen. Vielen Dank für das Gespräch. DETLEF POHL FP KURZ-VITA: Reiner Will Reiner Will, 62, ist geschäftsführender Gesellschafter und Mitgründer der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur. Der gelernte Bankkaufmann und promovierte Betriebswirt ist über seine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität Köln und als Analyst bei Assekurata seit über 30 Jahren mit der Branche vertraut. Seit 2019 führt Will auch die Geschäfte des Kölner Instituts für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste (KIVI), eine Assekurata-Tochter. » Digital einen Versicherungsvertrag abzuschließen, bedeutet nicht das Ende des Provisionsvertriebs. « Reiner Will, Assekurata FOTO: © CORNELIS GOLLHARDT FONDS & VERSICHERUNG Reiner Will | Assekurata 266 fondsprofessionell.de 2/2024
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