FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2024
Der Fiskus verdient mit Mit Wissen um die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur Einkommensteuer helfen Makler ihren Kunden, die Abgaben im Alter im Griff zu behalten. B ei der Beratung zu Altersvorsorgepro- dukten und zur Kranken- und Pflege- versicherung reicht es nicht, die jeweils bes- ten Anbieter herauszufiltern. Es müssen auch Nachteile beim Produkt aufgezeigt werden. „Dazu gehören auch Art und Höhe der Abzüge im Rentenalter“, sagt der Potsdamer Fachmakler Frank Dietrich. Für ihn gehören solche Informationen zwin- gend zur Beratung vor Vertragsschluss. Immerhin beträgt die Bezugsdauer bei der Altersversorgung durchschnittlich 20 Jahre, und die Kosten privater Krankenvollver- sicherungen (PKV) legen im Alter zu. Da summieren sich auch die Beiträge zur Sozialversicherung (SV), etwa auf Betriebs- renten, und gegebenenfalls Steuern. Beispiel Krankenversicherung: Gerade besser verdienende Angestellte und Selbst- ständige irren in jungen Jahren gewaltig, wenn sie aus Sorge vor hohen PKV-Bei- tragssteigerungen im Alter lieber freiwillig in der gesetzlichen Kasse (GKV) bleiben. „Viele freiwillig Versicherte kennen ihre Bei- tragsrisiken als Rentner nicht“, sagt Dietrich. Dass das gesetzliche System im Rentenalter vor hohen Beiträgen schütze, sei oft ein Irr- glaube. Gut haben es nur die pflichtversi- cherten Rentner. Erreichen sie den Status für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), ist bloß noch der halbe Beitrags- satz auf die gesetzliche Rente zu zahlen. Voraussetzung: Man war in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert, egal ob frei- willig, pflicht- oder familienversichert. Für wen das nicht zutrifft, der unterliegt als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter einer teureren Beitragsbemessung – oder er ist privat krankenversichert (dann sind die Einnahmen im Alter ohne Einfluss auf den Krankenbeitrag). Aktuell gilt: Auf die gesetzliche Rente sind für freiwillig GKV- Versicherte wie in der KVdR 7,3 Prozent fällig, hinzu kommen die Hälfte des GKV- Zusatzbeitrags, derzeit im Schnitt also 0,85 Prozent, sowie der volle Pflegebeitrag von mindestens 3,4 Prozent (bei Kinderlosen 4,0 Prozent). Grundsätzlich fallen SV-Beiträge auch im Rentenalter bis zur Beitragsbemessungs- grenze (BBG) an. Diese beträgt 2024 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversi- cherung jeweils 5.175 Euro des Bruttoein- kommens.Damit liegt der maximale Kran- kenbeitrag eines gesetzlich versicherten Rentners bei 377,78 Euro im Monat. Hin- zu kommen bis zu 43,99 Euro Zusatzbei- trag sowie der volle gesetzliche Pflegebei- trag von 175,95 Euro. Im Schnitt erhalten Männer jedoch vor Steuern nur 1.278 Euro Rente, Frauen sogar nur 1.072 Euro. Dabei sind die Eigenbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schon abgezogen. Kassenwechsel Immerhin: Rentner können innerhalb der GKV problemlos wechseln, da es keine » Viele freiwillig Versicherte kennen ihre Beitragsrisiken als Rentner nicht. « Frank Dietrich, Fachmakler Finanzberater sollten wissen, welche Abzüge verschiedene Formen der Altersvorsorge in der Rentenphase mit sich bringen. Die Unterschiede mit Blick auf Steuern und Sozialversiche- rungsabgaben sind mitunter groß. FONDS & VERSICHERUNG Rentenabzüge 280 fondsprofessionell.de 2/2024 FOTO: © RALF | STOCK.ADOBE.COM
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