FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2024

Gesundheitsprüfung und keinen Kontra- hierungszwang gibt. Sparpotenzial können versierte Berater vor allem beim Zusatzbei- trag vermitteln.Der liegt aktuell im Schnitt bei 1,7 Prozent und reicht bis zu 2,7 Pro- zent (AOK Nordost). Insgesamt haben 45 Krankenkassen und damit fast die Hälfte aller Kassen ihren Zusatzbeitrag zu Jahres- beginn erhöht, weiß Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das Portal gesetzlichekrankenkassen.de betreibt. Dort dokumentiert Adolph auch erhebliche Leistungsunterschiede zwischen den Kassen. „Lediglich ein kleiner Teil davon wird in der Regel öffentlich publi- ziert, etwa in der Satzung“, weiß Adolph. Mehrwerte wie professionelle Zahnreini- gung, Kostenübernahme für Inlays, Osteo- pathie oder erweiterte Vorsorgeuntersu- chungen summieren sich auf bis zu 1.750 Euro pro Jahr und Person. Ein Kassen- wechsel ist mit Frist von zwei Monaten möglich, auch bei Erhöhung des Zusatz- beitrags. „Vorher sollten sich aber gerade Rentner über die teils großen Leistungs- unterschiede informieren“, rät Adolph. Das ebenfalls von seiner Firma betriebe- ne Portal makleraktiv.de bietet Vermittlern die Möglichkeit, die passende gesetzliche Krankenkasse für ihre Kunden zu ermit- teln. Dann kann auch gleich eine Mitgliedschaft beantragt werden, wofür die Kassen dem Vermittler eine Aufwandsent- schädigung zahlen. Aktuell sind dies pro Antrag bis zu 106,05 Euro, berichtet Adolph. Davon reicht er derzeit 80 Euro an den Makler weiter. Er stellt dafür auch die komplette Infra- struktur und Abwicklung zur Verfügung, was Maklern eine Direktanbindung an die Kas- sen erspart. Einnahmequellen Wenn ein Rentner in der KVdR pflichtversichert ist, fal- len Kranken- und Pflegeversicherungsbei- träge auf bis zu vier Einnahmequellen an: auf die gesetzliche Rente, auf Versorgungs- bezüge und eventuell noch auf bestehen- des Arbeitsentgelt (brutto) sowie einen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit.Unter Versorgungsbezügen sind der Rente ver- gleichbare Einnahmen zu verstehen, die als Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden (nach Paragraf 229 SGB V), etwa Pensionen, Renten aus Versorgungs- werken oder bAV-Leistungen. Alle in der GKV versicherten Betriebs- rentner müssen auf ihre Versorgungsbezü- ge den vollen Beitragssatz entrichten, unab- hängig davon, ob sie pflicht- oder freiwillig versichert sind. Viele zahlen nach Beendi- gung der Beschäftigungsphase auch noch den Arbeitgeberanteil an die Kranken- und Pflegekasse. Diese Doppelverbeitragung wird nur durch einen GKV-Freibetrag von aktuell 176,75 Euro abgemildert, den je- doch freiwillig Krankenversicherte nicht bekommen (nach Paragraf 226 SGB V). Auch für gesetzlich Pflegeversicherte bleibt es beim vollen Beitragssatz. „Besser wäre es gewesen, die frühere Freigrenze generell zu erhöhen oder zur halben Beitragsbelastung von vor 2004 zurückzukehren“, sagt Georg Thurnes, Vorstandschef der Arbeitsgemein- schaft für betriebliche Altersversorgung (Aba). „In Zukunft wird es hunderttau- sendfach Fälle einer zweimaligen Vollver- beitragung geben.“ Zahlungen aus Riester-Renten werden nicht angerechnet, seit 2018 auch nicht mehr auf die Ries- ter-bAV. Einnahmen aus Ver- mietung, Kapitalerträgen oder privaten Rentenversicherungen werden für pflichtversicherte Rentner ebenfalls nicht heran- gezogen. Anders bei freiwillig GKV-versicherten Rentnern: Für sie sind sämtliche Einkünf- te für die Berechnung relevant. Dazu zählen nicht nur die vier genannten Einnahmequellen, sondern zusätzlich auch noch alle anderen Einnahmen – mit einem „ermäßigten“ Beitrags- satz von 14,0 Prozent, etwa Miete, Pacht und Kapitalerträ- „Gender Pension Gap“ Gesetzliche Altersrente 1 nach Geschlecht (2022) Nur wenige Menschen beziehen eine hohe staatliche Rente. 1 Bruttorenteabzgl.Beiträge zurKranken-/Pflegeversicherung |Rundungsdifferenzenmöglich Quelle:Bundesinstitut fürBevölkerungsforschung (2024) |Daten:DRV 0% 10% 20% 30% 40% Unter600Euro 600bis1.200Euro 1.200bis1.800Euro 1.800bis2.400Euro Über2.400Euro Frauen Männer 3 % 0,2 % 19 % 3 % 37 % 19 % 23 % 44 % 18 % 33 % » Rentner sollten sich vor einemWechsel über die teils großen Leistungsunterschiede informieren. « Thomas Adolph, Kassensuche FONDS & VERSICHERUNG Rentenabzüge 282 fondsprofessionell.de 2/2024 FOTO: © SABINE RAUSCHER I KASSENSUCHE

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