FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2024

EU-PARLAMENT Provisionsverbot für Makler gestoppt Das EU-Parlament hat Ende April im Rah- men des Gesetzgebungsverfahrens für die Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) klargestellt, dass es ein Provi- sionsverbot für Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungsanlage- produkten ablehnt. Vermittlerverbände begrüßen das – es hatte Diskussionen da- rüber gegeben. ZumHintergrund: Im Ge- setzentwurf der Kommission zur RIS, die die IDD ändert, heißt es, dass „ein Versiche- rungsvermittler (…), wenn er Kunden mit- teilt, dass die Beratung ungebunden erfolgt, (…) keine Gebühren, Provisionen (…) einer dritten Partei annimmt und behält“. Die Formulierung „dass die Beratung ungebun- den erfolgt“ könnte man so auslegen, dass Makler betroffen sind, die eben nicht an einen Versicherer gebunden sind. Das Par- lament beendete die Diskussion. In seiner Fassung zur Änderung von Artikel 29 IDD findet sich folgende zusätzliche Passage: „Dieser Absatz hindert Versicherungsver- mittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden dar- zustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.“ FP Urteilsticker § Hausrat | BGH | Urteil vom 17. 4. 2024 | Az. IV ZR 91/23 Streit um Bedingungen einer Hausratsversi- cherung: Der BGH bestätigt, dass bei einem Einbruchdiebstahl die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. § PKV | OLG Karlsruhe | Urteil vom 7. 3. 2023 | Az. 12 U 268/22 Empfiehlt ein Berater den Wechsel einer privaten Krankenversicherung (PKV) und klärt nicht über alle wesentlichen Unterschiede zur bestehenden PKV auf, haftet er. Im konkreten Fall wies er nicht darauf hin, dass die neue PKV kein Krankentagegeld enthält. § PKV | BGH | Urteil vom 20. 3. 2024 | Az. IV ZR 68/22 Nachkalkulationen für PKV-Tarife, die zur Bei- tragserhöhung führen, sind auch dann rechtens, wenn bei den Berechnungen Fehler passieren – etwa bei der Kalkulation der Beträge, die der Versicherer aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zur Limitierung der Beitragserhöhung nimmt, so der BGH. BVK-Präsident Michael H. Heinz begrüßt die Klar- stellung, dass Versicherungsmakler in Deutschland weiterhin Courtagen annehmen dürfen. NEWS & PRODUCTS Versicherungen 68 fondsprofessionell.de 2/2024 FOTO: © LILIAN SZOKODY | BVK, WEFOX, WEFOX, LUCA FASCHING | WEFOXGROUP, MARKUS BACHER PHOTOGRAPHER | INTERRISK LEBENSVERSICHERUNG, INTERRISK Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Das Insurtech Wefox hat Dominik Ulrich zum Chief Risk Officer ernannt. Vor seinem Wechsel war er EMEA Technology and Data Audit Lead sowie Group Au- dit IT Competency Lead bei der Zurich Insurance Group. Der bisherige Executive Chairman von Wefox , Mark Hartigan , ist neuer Vor- standschef des Insurtechs. Hartigan bringt umfangrei- che Erfahrung als globale Führungskraft und Vor- standsvorsitzender mit. Der Gründer und bisherige Vorstandschef von Wefox , Julian Teicke , wechselte nach neun Jahren in die Rolle eines President on the Board. Er wird zudem wei- terhin als Vice Chairman des Insurtechs fungieren. Sallmann tritt die Nachfolge von Roman Theisen an, der im Januar 2025 in den Ruhestand gehen wird. Er wurde 1999 in den Vorstand der Interrisk berufen und übernahm 2006 den Vorsitz der Interrisk Leben. Florian Sallmann zog in den Vorstand der Interrisk Lebensversicherung und der Interrisk Versicherung ein und soll im neuen Jahr den Vorsitz übernehmen. Er leitete davor den Makler- vertrieb der Generali.

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