FONDS professionell Deutschland, Sachwerte Spezial 2024

und das ist für den Retailvertrieb ebenso wichtig. Es geht darum, welchem Fonds- manager man vertraut. Die Verpackung ist eine Frage nach tausend anderen. Hepers: Das würde ich direkt unterschrei- ben. Aber die Vertriebspartner, die wir vor- her gefragt haben, sind eher mit dem offe- nen Infrastruktur-Sondervermögen warm geworden, weil es ihnen durch die Immo- bilienfonds vertrauter ist. Kerler: Zur Anlageflexibilität möchte ich noch ergänzen: Unser ELTIF ist auf das Thema Infrastruktur fokussiert. Sollten wir in fünf oder zehn Jahren Anpassungen vor- nehmen müssen, wären diese beim ELTIF einfacher zu implementieren als beim Infrastruktur-Sondervermögen. Endlweber: Lohnt sich der ELTIF nur, wenn das Fondsvolumen deutlich größer ist als beim offenen Infrastrukturfonds? Brodehser: Nein, denn die Wrap-up-Kosten sind gleich. Die Frage ist eher, auf welchem Markt man aktiv sein möchte. Wir sehen für uns in Deutschland die meiste Ver- triebspower. Gisler: Es ist nicht das eine gut und das an- dere schlecht. Die Frage, welches Vehikel passend ist, wird individuell beantwortet. Welther: Der ELTIF ist im Verständnis der Anleger noch viel zu sehr an den geschlos- senen Fonds angedockt, der häufig als besonders kostspielig, intransparent und riskant gilt. Worin besteht beim ELTIF der Unterschied zwischen offenen und ge- schlossenen Strukturen? Constanze Jacobs (Arendt & Medernach): Of- fen ist nach der europäischen Regulierung ein Fonds, der zumindest einmal in seiner Laufzeit ein Rückgaberecht einräumt. Das wird aber in der Praxis nicht durchgeführt. ELTIFs haben die Möglichkeit, Rücknah- men zu gewähren, wenn die Risikodiver- sifizierung erreicht ist und der Manager Liquiditätsmechanismen einsetzt, die es erlauben, die Rücknahmen zu bedienen. Dazu wird es klare Regeln geben,wenn die technischen Regulierungsstandards, die RTS zur ELTIF-Verordnung, verabschiedet sind. Der neue ELTIF hat nichts mit dem geschlossenen, intransparenten Fondsre- gime zu tun, das man vielleicht bei illiqui- den Anlagen und beim ELTIF 1.0 noch vor Augen hatte. Welther: Ich höre heraus, dass ein ELTIF als umso offener gilt, je öfter dem Anleger die Rücknahme angeboten wird. Das ist doch einigermaßen abstrakt. Jacobs: Es muss ganz klar geregelt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen Rücknahmen zulässig sind. Diese Infor- mation muss im Prospekt stehen, und im Basisinformationsblatt müssen alle Risiken und die Liquiditätsmechanismen ausgewie- sen werden. In der ELTIF-2.0-Regulierung sehen wir viele Regelungen zum Schutz der Privatanleger, die wir aus dem UCITS- Bereich kennen. Brodehser: Ich glaube, die Frage nach der täglichen Verfügbarkeit beim ELTIF wird viel zu hoch gehängt. Denn für diese Fle- xibilität benötigt man Mechanismen zur Absicherung der Liquidität. Und das bei einem illiquiden Investment. Welther: Die Kündigungsfrist wird in den noch ausstehenden RTS nicht neu verhan- delt, oder? Jacobs: Nein, es werden Regelungen getrof- fen, wie viel Liquidität ein Manager vorhal- ten muss, abhängig davon, wann und mit welchen Fristen eine Rücknahme zulässig ist. Das heißt, dass mehr Liquidität vorge- » Das Kapital investiert intelligenter als der Staat. Das war schon immer so. « Peter Brodehser DWS Peter Brodehser ist Partner Infrastructure Investments in der DWS. Er managt das offene Sondervermögen DWS Infrastruktur Europa, das in ein breit gefächertes Spektrum an Infrastruktur-Assets investiert. FOTO: © CHRISTOPH HEMMERICH SACHWERTE Roundtable 16 fondsprofessionell.de 2/2024 SPEZIAL

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=