FONDS professionell Deutschland, Sachwerte Spezial 2024
Neue Schwarm ordnung Die Lizenz für European Crowdfunding Service Provider erlaubt grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungen. Was sich dadurch verändert – und warum deutsche Plattformen hinterherhinken. D ie Diskrepanz überrascht: Laut „Euro- pean Crowdfunding Market Report 2023“ gab es in Deutschland zuletzt 113 Crowdfunding-Plattformen – so viele wie in keinem anderen europäischen Staat. Aber nur drei hiesige Plattformen hatten Stand Ende März eine Lizenz als European Crowdfunding Service Provider (ECSP), wie aus der Datenbank der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hervorgeht. Erstes deutsches Unter- nehmen mit ECSP-Lizenz war Zinsbau- stein im Juni 2023. Es folgten die zur Expo- ro-Gruppe gehörende EPH Investment im Dezember sowie die EV Digital Invest im Januar 2024. Vier weitere Anträge lagen der Finanzaufsicht Mitte März vor. 179 Plattformen in der Europäischen Union verfügen über die Lizenz. Vorreiter ist Frankreich mit 52 ECSP-lizenzierten Plattformen. Insgesamt gibt es dort laut der genannten Studie 96 Plattformen. Nationale Aufsicht am Ruder Hintergrund: Die ECSP-Verordnung (ECSP-VO) ist am 10. November 2021 in Kraft getreten, die Übergangsfrist für beste- hende Geschäftsmodelle endete am 10.No- vember 2023. Die Lizenz erteilt die natio- nale Finanzmarktaufsicht. ECSP-lizenzier- ten Plattformen ist ein maximales Funding- Volumen von fünf Millionen Euro erlaubt – bei herkömmlichen in Deutschland an- sässigen Plattformen sind es zwei Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Unterschie- de (siehe Tabelle Seite 64). Finanzierungslücken Mit der ECSP-VO hat die Europäische Kommission einen einheitlichen Rechts- rahmen für Crowdfunding in der EU ge- schaffen, hatte doch die Risikobereitschaft der Banken bei der Kapitalvergabe wegen der stetig gestiegenen Eigenkapitalanforde- rungen abgenommen. „Insbesondere in der Mittelstandsfinanzierung sind Investi- tionslücken aufgetreten“, sagt Max Welters- bach, Manager bei Deloitte. Der Experte für Banken und Finanzdienstleister fügt hinzu, es habe „vor allem in den Benelux- ländern eine Differenz zwischen den Finan- zierungsanfragen und den tatsächlichen Finanzierungen gegeben“.Wirtschafts- und europapolitisches Ziel der Verordnung sei gewesen, „einen regulierten Markt zu schaf- fen, durch den der Zugang zu Finanzierun- gen für KMU, Start-ups und andere Unter- nehmen optimiert werden kann“. Mit der ECSP-Verordnung hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für Crowdfunding in der Staatengemeinschaft geschaffen. Rund 180 Plattformen aus den Mitgliedsländern verfügen über eine entsprechende Lizenz. » Für kleinere Unternehmen ist die 34f-Lizenz günstiger. « Markus Kreuter Zinsbaustein SACHWERTE Crowdinvesting 62 fondsprofessionell.de 2/2024 SPEZIAL FOTO: © IMAGE SOURCE | STOCK.ADOBE.COM
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