FONDS professionell Deutschland, Sachwerte Spezial 2024
„an einigen Stellen gemerkt, dass es auch für die Bafin neu war, etwa bei der Inter- pretation von Regelungen“. Erste Emissionen Zinsbaustein platzierte im Dezember 2023 den ersten Direktkredit unter ECSP. Im nächsten Schritt bereitet die Plattform die Platzierung einer Anleihe vor, entweder in tokenisierter Struktur oder klassisch über eine Depotbank. „Unsere oberste Priorität ist die neue Produktstruktur, erst danach gehen wir ins Ausland“, kündigt Kreuter an. Künftige Zielmärkte seien die Niederlande, Frankreich, Italien und Spa- nien. Da die Immobilienmärkte derzeit schwierig seien, suche man Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Auch bei EPH Investment liegt der Fo- kus zunächst auf Deutschland, neben Im- mobilien kamen jüngst Erneuerbare-Ener- gien-Investments ins Angebot. Geschäfts- führer Patrick Hartmann kann sich vorstel- len, künftig das Geschäft in Österreich oder Osteuropa zu testen: „Die ECSP-Lizenz ver- einfacht dies zwar, jedoch werden Marke- tingunterlagen und ein Kundenservice in der jeweiligen Landessprache benötigt.“ Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz erwartet Hartmann „keinen Riesenboost für Deutschland“. Einer der Gründe dafür, warum Deutschland bei den ECSP-Lizen- zierungen so hinterherhinke, sei, „dass die Vermittlung von Nachrangdarlehen über den Paragrafen 34f Gewerbeordnung (GewO) vielen Plattformen nach wie vor » Ich erwarte keinen deutschen Lizenzierungs- boom. « Martin Baart Ecoligo Die Lizenz zum Schwärmen Unterschiede zwischen lizenzierten und herkömmlichen Crowdinvesting-Plattformen 1 inDeutschlandansässig | 2 bis1.000EuroohneNachweis,bis10.000EurobeiVorlageeinerSelbstauskunftüber freiverfügbaresVermögen inFormvonBankguthabenoderFinanzinstrumenten inHöhevon100.000Euroodermaximal25.000Euro,wenndamitderzweifacheBetragdesmonatlichen durchschnittlichenNettoeinkommensnichtüberschrittenwird Quelle:Dagobertinvest,eigeneRecherche Kriterium ECSP-lizenzierte Schwarmfinanzierer 1 Herkömmliche Crowdinvesting-Plattformen 1 Vermittlung von Krediten Vollumfänglich erlaubt Nur qualifiziertes Nachrangdarlehen Vermittlung von Wertpapieren Vollumfänglich erlaubt Verboten Maximales Funding-Volumen 5,0 Mio. Euro 2,0 Mio. Euro Gestaltung von Sicherheiten - Dingliche Sicherheiten/Grundbuch - Schuldrechtliche Sicherheiten/Garantien Vollumfänglich erlaubt Verboten Verboten Wirkungslos Rückzahlungsanspruch des Anlegers Immer unbedingt Immer bedingt Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre Nicht möglich Möglich Grenzüberschreitende Tätigkeit Vollumfänglich erlaubt Zustimmungspflichtig je Funding und Land Gesetzlich geregelter Anlegerschutz Ja Nein Maximales Investment je Anleger Unlimitiert nach Kenntnisprüfung 1.000/10.000/25.000 Euro 2 Anlegerschutz Immer gleichförmig Abhängig von Projekt und Plattform Zulassungs- und Kontrollbehörde Bafin Gewerbeamt/IHK Prüfung der Geschäftsleiter Strenger „Fit & Proper“-Test § 34f GewO Rechtsrahmen Einheitlich in gesamter EU VermAnlG Regelungen zum Beschwerdemanagement Zwingend Freiwillig Vermeidung von Interessenkonflikten Zwingend Freiwillig SACHWERTE Crowdinvesting 64 fondsprofessionell.de 2/2024 SPEZIAL FOTO: © ANA TORRES
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=