FONDS professionell Deutschland, Sachwerte Spezial 2024

offensteht“. Die Lizenzierungen „könnten an Geschwindigkeit zunehmen, wenn die Vermittlung nach 34f GewO in Deutsch- land abgeschafft werden sollte“. Hartmann weist auf einen Austausch mit der Bafin zum Umgang mit Haftungsdächern hin: „Besteht ein Haftungsdach unter der euro- päischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II, benötigt man – Stand heute – keine ECSP- Lizenz.“ Er vermutet, dass die Notwendig- keit einer ECSP-Lizenzierung für deutsche Anbieter wegen des Haftungsdach-Themas nicht mehr ganz so groß ist. Schneckentempo Als größte Herausforderung des Lizen- zierungsverfahrens bezeichnet Hartmann die fehlende Möglichkeit der zeitlichen Planbarkeit: „Von der ersten Kontaktauf- nahme bis zur endgültigen Lizenzerteilung sind bei uns rund eineinhalb Jahre vergan- gen.“ Grund dafür sei die Neuartigkeit des Themas: „Als einer der ersten ECSP-Lizen- zierten in Deutschland betreten alle Betei- ligten hierbei Neuland.“Auch bei der Bafin mussten hierfür erst neue Standards und Sichtweisen geschaffen werden.Da hier die Aufsichten in anderen Ländern deutlich agiler gearbeitet hätten, führe dies „zu einer Aufsichtsarbitrage, die wir zum Wohle des Finanzstandorts Deutschland verhindern müssen“. Bei der Plattform EV Digital Invest hat das Lizenzierungsverfahren rund ein Jahr gedauert, was Vorstand Karl Poerschke als normal bezeichnet angesichts der Tatsache, dass es sich um eine neue Erlaubnis han- delt. Die Lizenzierungskosten lagen „im unteren sechsstelligen Bereich mit Blick auf die externe Unterstützung,“ sagt er und gibt zu bedenken: „Für kleinere Marktteilneh- mer stellt das eine Herausforderung dar.“ Vorteile Poerschke lobt, er habe selten ein regula- torisches Set-up gesehen, das so pragma- tisch und gut sei wie die ECSP-VO. Die Lizenz sei für sein Haus ein „Baustein für das Wachstum im Kernprodukt Immo- bilienfinanzierung“. Erstens könne man Anlegern und Projektträgern ein breiteres Produktportfolio anbieten, sprich nicht nur Nachrangdarlehen, sondern auch vorrangi- ges Fremdkapital. Zweitens „wird das Pro- dukt besser und schneller“. Denn erfahrene Anleger dürfen unbegrenzt in ein ECSP- Projekt investieren – bislang waren ihre In- vestitionsbeträge auf 25.000 Euro limitiert – und die Bafin muss die neuen Anlage- basisinformationsblätter nicht freigeben. Die Plattform Ecoligo wird zunächst kei- ne ECSP-Lizenz beantragen. Martin Baart aus dem Bundesverband Crowdfunding ist hier Geschäftsführer und nennt einen wesentlichen Grund: „Die ECSP-Lizenz ist darauf ausgelegt, dass Plattformen Projekte von unterschiedlichen Emittenten vermit- teln. Wir aber bieten nur Anlagemöglich- keiten in Emissionsvehikel an, die zur Eco- ligo-Gruppe gehören.“ Neue Freiheiten Dagobertinvest hat die ECSP-Lizenz im September 2023 erhalten. Laut Zederbauer sei man nun in der Produktgestaltung viel freier: „Wir machen kein qualifiziertes Nachrangdarlehen mehr, sondern nur noch besicherte Produkte.“Zudem erlaube die Lizenz, nach Mittel- und Osteuropa zu expandieren: „Wir beginnen jetzt in Tsche- chien, werden 2024 wohl Polen und die Slowakei dazunehmen.“Ungarn, Slowenien und Kroatien sollen folgen. Zederbauer betont, hier sei bislang kein nationales Crowdfunding möglich gewesen: „Durch die ECSP-VO wird der osteuropäische Markt geöffnet.“ Vor der Lizenzierung kamen beim Fundraising 55 Prozent des Kapitals aus Deutschland, 40 Prozent aus Österreich und fünf Prozent aus der Schweiz. 2025 könnten laut Zederbauer je 50 Prozent aus dem DACH- und dem CEE-Raum kommen. Es bleibt nun abzuwarten, wann deut- sche Plattformen ins EU-Ausland expan- dieren und wer in den deutschen Markt eintreten wird. CHRISTINA ANASTASSIOU FP » Die neue Produktstruktur hat oberste Priorität. « Markus Kreuter Zinsbaustein » Mit Haftungsdach benötigt man keine ECSP-Lizenz. « Patrick Hartmann EPH Investment » Für kleinere Firmen sind die Kosten eine Her- ausforderung. « Karl Poerschke EV Digital Invest fondsprofessionell.de 2/2024 65 FOTO: © ROBERT LEHMANN, EXPORO AG

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