SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 2023

Zehn Jahre heile Welt Mittlerweile ist es eine ganze Dekade her, dass das Kapitalanlage- gesetzbuch die Welt der geschlossenen Fonds auf den Kopf stellte. Das Fazit der Branche fällt überwiegend positiv aus. F ür Anbieter geschlossener Fonds mar- kierte der 16. Mai 2013 einen Wende- punkt in ihremGeschäftsmodell. Vor zehn Jahren beschloss der Deutsche Bundestag das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Mit- te Juli 2013 trat es in Kraft. Vor demHintergrund der Verwerfungen in der globalen Finanz- und Immobilien- krise 2008 und 2009 hatte die Europäische Kommission beschlossen, den Finanzsektor deutlich stärker zu regulieren. Künftig soll- ten Anleger besser geschützt werden. Ein Ergebnis der Regulierung war die AIFM- Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager), die einen einheitlichen Rahmen für alternative Fonds in der Europäischen Union festlegte. Deutschland setzte diese Richtlinie in nationales Recht in Form des KAGB um – und löste damit eine kleine Revolution in der Finanzbranche aus. Neuer Name, strenge Regeln Insbesondere der Begriff geschlossene Fonds hatte mit dem KAGB ausgedient. Vielmehr laufen Sachwertfonds seither un- ter der Bezeichnung geschlossene Invest- mentvermögen oder geschlossene Alterna- tive Investment Fonds (AIF). Doch das KAGB brachte mehr als nur einen neuen Namen für die Investment- vehikel. Durfte zuvor quasi jeder einen geschlossenen Fonds auflegen, ist das heute nur noch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) gestattet. Sie werden von der Bafin deutlich stärker kontrolliert, die Geschäftsführung muss ihre Eignung nach- weisen, und es gibt klare Vorgaben fürs Risiko- und Liquiditätsmanagement sowie für die Aufnahme von Fremdkapital. Streuen Fonds ihr Risiko nicht über min- destens drei Objekte, dann gilt eine Min- destbeteiligung von 20.000 Euro. Auch wenn viele Anbieter damals die „Regulierungswut“ und die Vielzahl an Auflagen und die damit verbundenen Kosten kritisierten, begrüßte die Branche mehrheitlich die Änderungen. Verbunden damit war die Hoffnung, das zweifelhafte Image des sogenannten grauen Kapital- marktes loszuwerden. Das ist nach Ansicht vieler Branchen- experten gelungen. „Nach zehn Jahren können wir feststellen: Die Gesetzgebung hat sich zum größten Teil bewährt“, fasst Tobias Kotz, Teamleiter bei der Münchner Real I.S., zusammen. Das KAGB, so die weitgehend einhellige Einschätzung, habe den Markt transparenter und stabiler ge- Das Kapitalanlagegesetzbuch ist in zehn Kapitel gegliedert und umfasst 364 Paragrafen. Es reguliert alle Fonds, die als Investmentvermögen einzustufen sind. Damit unterliegen offene und geschlossene Fonds erstmals dem gleichen Regelwerk. » Es gab vor allem bei geschlossenen Fonds einen Paradigmenwechsel. « Frederik Voigt Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) SACHWERTE Kapitalanlagegesetzbuch 62 fondsprofessionell.de 2/2023 SPEZIAL FOTO: © INGO BARTUSSEK | STOCK.ADOBE.COM

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