SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 2023

Das KAGB habe den Anlegerschutz ge- stärkt. „Aus dem grauen wurde ein weißer Kapitalmarkt.Unseriöse Anbieter hat es aus demMarkt geschwemmt“, bekräftigt er. Für den Vertrieb hätten die Vorgaben zu einem größeren Schutz in Haftungsfragen geführt. „Bei Produkten aus der ‚neuenWelt‘ gibt es nahezu keine Haftungsprobleme“, erkennt Wirth. Allerdings seien die Vorgaben „teil- weise unnötig intensiv“gewesen.Die Pflich- ten, wie sehr Anleger über das Produkt, Risiken, Kosten und alles Weitere aufgeklärt werden müssten,mündeten in einen „Infor- mations-Overkill“. „Kein Mensch nimmt das alles überhaupt noch zur Kenntnis. Weniger wäre mehr“, findet Wirth. Positive Bilanz Unterm Strich überwiegen aber offenbar die positiven Auswirkungen für Vertriebe und Anleger. „Wir sehen bislang keine Fondsschieflagen, die in der Konzeption begründet sind. Entsprechend registrieren wir auch kaumHaftungsanfragen von Ver- triebspartnern“, unterstreicht auch Frank Clemens, Geschäftsführer des Münchner Asset Managers Wealthcap. Allerdings, so schränkt er ein, stünden die positiven Er- fahrungen unter dem Eindruck der zuletzt langen starken Marktphase für Sachwert- investments. Wealthcap gehört zu den Häusern, die sich stärker auf institutionelle Kunden kon- zentrierten. „Wir haben das Potenzial des KAGB genutzt und unser Angebot gezielt um Spezial-AIFs erweitert – sowohl um of- fene als auch um geschlossene Strukturen. Dadurch konnten wir neue Zielgruppen wie Versicherungen, Versorgungswerke, Corporates, Banken, Stiftungen und kirch- liche Einrichtungen ansprechen“, fasst Clemens zusammen. Seit 2014 sei der insti- tutionelle Bereich mit über 1,4 Milliarden Euro Eigenkapital erfolgreicher als das Publikumsgeschäft mit gut 1,2 Milliarden Euro Eigenkapital. „Das KAGB ist ein Erfolgsmodell“, lautet denn auch sein Fazit. Ungute Verschiebungen Ganz ohne Kritik kann man dennoch nicht auf das KAGB schauen. So wichen viele Anbieter auf noch unregulierte Seg- mente aus – und es schossen Produkte aus dem Boden, die Sachwerte über Nachrang- darlehen oder Genussrechte finanzieren. Bei diesen Papieren sind Anleger teilweise noch schlechter gestellt als bei den frühe- ren geschlossenen Fonds.Diese Investments gemäß dem Vermögensanlagengesetz seien nach wie vor kaum reguliert, bemängelt auch Scope-Expertin Lebert. „Dort existiert der graue Markt noch.“ „Hier müsste der Anleger viel deutlicher darüber aufgeklärt werden, was das im Einzelnen bedeutet“, mahnt Heibrock an. So sei die Bedeutung des KAGB auch nach zehn Jahren noch nicht bei allen angekom- men. „Dass immer noch Teile der Medien und einige ‚Analysten‘ im Zusammenhang mit den AIF vom ‚grauen Kapitalmarkt‘ sprechen, ist nicht sachgerecht“, schimpft Heibrock. Das gelte auch für den Vertrieb. Es gebe immer noch „Berater oder auch ganze Institute, die in der ‚Vorregulierungs- zeit‘ gefangen scheinen und wegen Nega- tiverfahrungen aus der Zeit zwischen 2008 und 2012 zurückschrecken, sobald sie das Wort ‚geschlossen‘ hören“. Hier sei auch zehn Jahre nach Einführung des KAGB noch viel Aufklärungsarbeit erforderlich. ALEXANDER HEINTZE FP » Die Summen liegen fernab von früheren Größen. « Stephanie Lebert Scope » Aus dem grauen wurde ein weißer Kapitalmarkt. « Norman Wirth AfW Auswirkungen des KAGB auf offene Immobilienfonds Nicht nur auf den ehemals grauen Kapitalmarkt, sondern auch auf die offenen Immobilienfonds hatte das KAGB Auswirkungen. So wurde unter anderem eine Mindesthaltedauer von zwei Jah- ren für Privatanleger eingeführt. Zudem muss die Rückgabe der Anteile jetzt ein Jahr zuvor an- gekündigt werden – eine Reaktion auf die Krise, in die die Fonds 2008 gerutscht waren. Das habe Anleger davon abgehalten, das Produkt weiterhin als Tagesgeldersatz zu missbrauchen, meint Sonja Knorr, Head of Alternative Investments bei Scope. Vor allem im aktuellen Marktumfeld habe sich gezeigt, dass die eingeschränkte Rückgabe- möglichkeit stabilisierend wirkt. SACHWERTE Kapitalanlagegesetzbuch 64 fondsprofessionell.de 2/2023 SPEZIAL FOTOS: © PETER HIMSEL, BETTINA STRAUB

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