SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 2021

Ein zweiter ELTIF, der inzwischen beim deutschen Anlegerpublikum nennenswer- te Anteile platzieren konnte, ist der PG Pri- vate Markets der Schweizer Partners Group, die unter anderem Private-Equity-Invest- ments anbietet. Er wurde bisher nur über die UBS vertrieben, die Partners Group (PG) hat mit Hauck & Aufhäuser aber ih- rerseits eine neue Vertriebsallianz geschmie- det. „Wir sind vom ELTIF überzeugt, weil er Anlegern den Zugang zu den sogenann- ten Private Markets ermöglicht“, sagt PG- Manager Markus Pimpl, „also Investments, zu denen es keine mit der Börse vergleich- baren öffentlichen Zugänge gibt, die aber deswegen nicht weniger lukrativ sind.“ Acht bis elf Prozent pro Jahr lautet seine Renditeprognose. „Wir planen, das Port- folio mit rund 60 Direktinvestitionen aus den Bereichen Private Equity, Private Real Estate, Private Infrastructure und Private Debt zu bestücken. 25 haben wir bereits in den ELTIF aufnehmen können.“ Geeignetheit digital prüfen Der ELTIF ist ein beratungspflichtiges Produkt. Das heißt, Anleger müssen vor Zeichnung zusammen mit ihrem Berater geprüft haben, ob ein konkreter ELTIF geeignet ist, das individuelle Vermögens- portfolio sinnvoll zu ergänzen, und ob der Anleger entsprechende Erfahrung und Kenntnisse mitbringt. Darüber muss ein Protokoll erstellt werden. Bisher scheiterten Versuche, diesen Pro- zess digital abzubilden. Für den Klimavest gibt es seit ein paar Wochen jedoch eine digitale Zeichnungsmöglichkeit, die den Erfordernissen der Regulierung gerecht wird. Das Tool sei noch neu und vor allem für die Kundschaft des Wealth Manage- ments gewöhnungsbedürftig, zieht Ver- triebsleiter Drews eine erste Bilanz. „Das wird sich jedoch in den kommenden Jah- ren ändern, wenn digitale Zeichnungen gelebte Praxis sind.“ Das passt zum ELTIF, der ja auch als Langzeitprojekt angelegt ist. TILMAN WELTHER FP » Der Drittvertrieb steigt nach und nach ein. « Dirk Drews Commerz Real » Der ELTIF macht Private Markets zugänglich. « Markus Pimpl Partners Group Der ELTIF: Das ist der Rechtsrahmen Die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (European Long-Term Invest- ment Funds, ELTIFs) vom 29. April 2015 (VO (EU) 2015/760) wurde am 19. Mai 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 8. Juni 2015 in Kraft. Die Verordnung gilt seit 9. Dezember 2015 unmittelbar in allen EU-Mit- gliedsstaaten. Ziel des europäischen Gesetzge- bers war es, kleineren institutionellen Investoren und auch Privatanlegern in einem regulierten Rahmen Zugang zu illiquiden Assetklassen zu verschaffen. FONDS professionell gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben. Auflage und Management: Ausschließlich qua- lifizierte Alternative Investment Fund Manager (AIFM) sind berechtigt, einen Fonds als ELTIF- Vehikel aufzulegen und zu managen. Ein ELTIF darf nur in EU-Staaten herausgebracht und vertrieben werden. Aufgrund der EU-weit einheit- lichen Regulierung ist es ausreichend, den Fonds bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes zu melden, in dem er aufgelegt wurde. Danach kann der Vertrieb auch in jedem anderen Land der Europäischen Union erfolgen. Eine zusätzliche Zulassung bei der entsprechenden nationalen Finanzaufsicht ist nicht erforderlich. So wird investiert: Ein ELTIF muss min- destens 70 Prozent des Fondsvermögens in illiquide Assetklassen wie Infrastruktur oder Private Equity anlegen. Investitionen in Immo- bilien sind möglich, dabei muss es sich aber um langfristig ausgerichtete öffentliche Investitions- objekte wie Krankenhäuser oder Studentenwohn- heime handeln. In Sachwerte, etwa Windräder oder Schiffe, kann ein ELTIF direkt investieren, wobei jedes einzelne Engagement zehn Millionen Euro nicht übersteigen darf. Zudem darf sich jede Direktinvestition auf höchstens zehn Prozent des Fondsvermögens belaufen. Zu 30 Prozent kann der Fonds außerdem auch in UCITS-konforme liquide Assets investieren. Das ist untersagt: Investitionen in Rohstoffe sind nicht erlaubt. Verboten sind außerdem Leerver- käufe. Auch eineWertpapierleihe, die zehn Prozent des Fondsvermögens übersteigt, ist untersagt. Der Einsatz von Derivaten ist ebenfalls nicht zulässig, es sei denn, sie dienen der Risikoabsicherung. Ein ELTIF darf in andere Fonds anlegen, jedoch nicht als Dach- oder Feederfonds fungieren. Der Vertrieb: Fonds in einer ELTIF-Hülle dürfen auch an Privatanleger vertrieben werden, dafür gelten allerdings besondere Vorschriften. So haben Berater zunächst zu prüfen, ob das liquide Anlage- vermögen eines Kunden 500.000 Euro über- steigt. Ist das nicht der Fall, muss er zumindest über 100.000 Euro frei verfügen können. In diesem Fall dürfen maximal zehn Prozent dieser Summe in einen ELTIF investiert werden. SACHWERTE ELTIF 76 fondsprofessionell.de 3/2021 FOTOS: © ARIANNE RUPPEL | COMMERZ REAL, PARTNERS GROUP

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