Abgeltungsteuer bei Schäuble noch nicht vom Tisch
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble denkt darüber nach, die Abgeltungsteuer zu reformieren statt sie komplett abzuschaffen. Grund dafür ist die Angst vor einem Chaos bei der Unternehmensbesteuerung.
Die Abgeltungsteuer hat nur noch wenige Freunde – Deutschlands Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist überraschenderweise einer von ihnen. Während SPD, Grüne und Linke die Steuer einmütig wieder abschaffen wollen, hat Schäuble eine halbe Volte geschlagen, meldet "Der Spiegel": Statt die Abgeltungsteuer zu beseitigen, denkt der Minister mittlerweile laut darüber nach, sie für Dividenden und Veräußerungsgewinne beizubehalten. Nur Zinseinkünfte würden dann der regulären Besteuerung unterworfen.
Schäuble fürchtet laut dem Hamburger Nachrichtenmagazin nach einer Abschaffung der Steuer ein Chaos bei der Unternehmensbesteuerung. Die Abgeltungsteuer sorgt zusammen mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer dafür, dass Aktiengesellschaften oder GmbHs und ihre Anteilseigner ungefähr so viel an den Fiskus zahlen wie Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen. Nur deshalb spielt die Steuerlast keine Rolle bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens.
Neue Schlupflöcher vermeiden
Würde Schäuble den persönlichen Steuersatz auch auf Dividenden anwenden, müsste er Körperschaft- und Gewerbesteuer so weit senken, dass die Mehrbelastung ausgeglichen würde. Oder er müsste das sogenannte Halbeinkünfteverfahren wieder einführen, das vor Inkrafttreten der Abgeltungsteuer galt. Damals wurde nur die Hälfte der Dividenden besteuert. Beide Wege sind mit hohem Aufwand verbunden, meint "Der Spiegel".
Mit Anhebung der Zinsbesteuerung glaubt Schäuble offenbar einen Ausweg aus dem Dilemma gefunden zu haben. Indes: Er könnte Unternehmen und Anteilseignern neue Wege eröffnen, Steuern zu sparen. Sie könnten etwa Zinsen per Genussschein in Dividenden umwidmen. (fp)
Kommentare
Abgeltungssteuer
AntwortenWenn sich die Politiker mal klar machen würden, dass die sog Abgeltungssteuer so eine Art Umsatzsteuer ist, die auf Bruttoerträge erhoben wird (mit Ausnahme des sog Sparer-Freibetrags), während es bei den andren Einkunftsarten um die Nettoerträge geht, dann sollte das Gezerre eigentlich aufhören: Mehr wird's nämlich wirklich nicht. Im übrigen hat das BMF inzwischen geschätzte 1.000 Seiten Rundschreiben veröffentlicht, und die Banken, die Steuereintreiber des Staats, Millionen in ihre DV investiert. Das alles wäre für die Katz.
urenner@zsh.de am 08.05.17 um 13:38