Nach den Bonitätsanleihen hat die Finanzaufsicht Bafin nun weitere riskante Finanzprodukte im Auge. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Bonner Behörde diese Instrumente verbieten werde, sagte die Leiterin der Wertpapieraufsicht der Bafin, Elisabeth Roegele, in einem Interview mit der "Welt am Sonntag".

Die Finanzaufseher haben laut Roegele sogenannte Differenzkontrakte ("Contracts for Difference", CFDs) ins Visier genommen. Mit diesen oft hochspekulativen Geschäften wetten Anleger bei spezialisierten Brokern auf kleine Kursbewegungen verschiedenster Basiswerte. Außerdem beobachtet die Bafin binäre Optionen kritisch, mit denen Investoren auf Extremereignisse spekulieren können.

Bafin schließt sich Warnung der ESMA an
"Anleger verlieren mit dieser Art von Wetten auf minimale Preisveränderungen bei Aktien, Währungen und Rohstoffen in den allermeisten Fällen", erklärte Roegele mit Blick auf Differenzkontrakte. Mit klassischer Geldanlage habe dies nichts zu tun. Bei solchen Angeboten sehe es die Bafin als ihre Aufgabe an, Verbraucher zu schützen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hatte vor den Produkten bereits gewarnt. Dieser Warnung schließe sich ihre Behörde "voll und ganz" an, erklärte Roegele.

Noch nicht klar ist, ob die Finanzaufsicht nach dem angestrebten Verbot für Bonitätsanleihen nun CFDs und binäre Optionen untersagen lassen will. Solche Produktinterventionen müssten im Vorfeld sehr sorgfältig geprüft und abgewogen werden, erkläre Rogele. Auch gebe es bei der Bafin keine Verbotsliste. "Gleichwohl kann und wird es auch zukünftig Produktinterventionen geben", sagte Roegele. "Sie gehören seit dem Kleinanlegerschutzgesetz zu unserem Instrumentenkasten."

Finanzaufsicht kann Verbot nicht "aus dem Hut zaubern"
Differenzkontrakte waren zuletzt durch den Frankenschock Anfang 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Schweizerische Nationalbank hatte damals den Euro-Mindestkurs aufgehoben, viele CFD-Anleger verloren in der Folge Geld. Die Bafin habe allerdings nicht sofort einschreiten können. Der Grund: Die Aufsicht darf erst seit dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Sommer 2015 Produkte komplett vom Markt nehmen. Die Behörde habe auch nicht die Möglichkeit, "ein Verbot aus dem Hut zaubern", sagte Roegele.

Erstmals äußerte sich Rogele auch zu den Auswirkungen der Finanzmarktrichtlinie Mifid II auf die Beratungspraxis der Banken. "Banken können danach nicht weitermachen wie bisher", sagte die Bafin-Exekutivdirektorin. Zwar sollten Provisions- und Honorarberatung auch künftig gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Die Banken müssten jedem Kunden aber sehr viel klarer darlegen, was beispielsweise mit den jährlichen Bestandsprovisionen für Investmentfonds geschehe und worin genau der Mehrwert für den Kunden liege. (am)