Wer als Anleger Gold im Wert von mehr als 2.000 Euro kaufen will, wird dabei schon ab dem Jahr 2020 womöglich nicht mehr anonym bleiben können. Denn die Bundesregierung plant, im kommenden Jahr die Obergrenze herabzusetzen, bis zu der Käufer in Deutschland ohne Angabe ihrer persönlichen Daten Gold gegen Cash tauschen können. Nur noch Käufe bis zu 2.000 Euro sollen ohne Vorlage des Personalausweises möglich sein, heißt es in einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums, der der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vorliegt. Anlass hierfür seien verschärfte Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche-Geschäften.

Das Goldhandelsunternehmen Pro Aurum aus München zeigt sich verärgert. "Wieder einmal muss die angebliche Terrorfinanzierung für die Absenkung der Bargeldgrenze herhalten", zitiert die FAZ einen Sprecher. Pro Aurum warnt: Sinke die Obergrenze auf 2.000 Euro, könnten Anleger noch nicht einmal einen 100-Gramm-Goldbarren anonym kaufen. "Von der Notwendigkeit, in Zeiten des Anlagenotstands sein Vermögen mit Gold zu schützen, ist in dem Entwurf nicht die Rede."

Obergrenze ist keine Ausnahme in der EU
Großangelegten Bargeldgeschäften mit Gold war schon im Jahr 2017 ein Riegel vorgeschoben worden: Wer Gold im Wert von mehr als 10.000 Euro kaufen will, muss seitdem seinen Personalausweis vorlegen. In anderen Ländern ist die Obergrenze bereits deutlich niedriger – in Frankreich etwa liegt sie bei 1.000 Euro. (fp)