Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) trommelt weiter für eine Frischzellenkur der Riester-Rente. Nachdem das Institut schon vor rund einer Woche zu diesem Thema ein umfangreiches Positionspapier vorgelegt hatte, gibt es nun argumentativen Nachschub. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll nur noch Geringverdiener unterstützen. Das DIA schlägt vor, nur diese Bevölkerungsgruppen staatlich zu fördern. Zugleich solle der bisherige Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge und die nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente entfallen.

Der Vorschlag wäre aus Vermittlersicht einigermaßen verheerend, da ihnen so ein Vertriebssargument bei Gut- und Besserverdienenden genommen würde. Das DIA meint aber, dass diese Kundengruppen auf Basis-Renten ("Rürup-Rente") verwiesen werden sollten – hier erhalten sie de facto nicht weniger Förderung als bisher bei der Riester-Rente. Die dort angewandte nachgelagerte Besteuerung entspreche der heutigen Regelung bei der Riester-Rente, wenn der Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage. Damit entfiele aber die bislang technisch ohnehin überflüssige Zulagenverrechnung. Dieses zweistufige Förderverfahren – erst Zulage, dann deren Verrechnung mit dem Sonderausgabenabzug – macht das Förderverfahren bei der Riester-Rente zusätzlich kompliziert und aufwändig.

Grenze: 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen
Für die Zulage schlagen die Autoren der DIA-Studie "Revitalisierung der Riester-Rente" eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen vor (Verheiratete 40.000 Euro). Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 5.000 Euro. Eine solche Beschränkung auf Geringverdiener sei gerechtfertigt. Damit wird bei ihnen eine mögliche "Überförderung" durch den zusätzlichen Sparbeitrag gemindert. Personen mit einem höheren Einkommen sollten in der Lage sein, ihre Altersversorgung auch ohne öffentliche Subventionen selbst zu finanzieren.

Die vergleichsweise niedrige Einkommensgrenze mit "Fallbeilwirkung" lässt sich nach Meinung der Autoren auch mit Verweis auf die Wohnungsbauprämie oder die vermögenswirksamen Leistungen begründen. Dort gelten ähnliche Bedingungen für eine Förderung. (jb)