In den vergangenen Jahren genoss die junge Crowdinvesting-Szene Welpenschutz. Das könnte sich in den kommenden Monaten ändern, zumal seit geraumer Zeit Marktbeobachter wie Verbraucherschützer und der Sachver­ständigenrat für Verbraucherfragen auf das Thema aufmerksam geworden sind. Die Bundesregierung will nun die Regeln für Crowdinvestments verschärfen. Das geht aus ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gründen hervor, die kurz vor Ostern veröffentlicht wurde.

Die Regierung denkt darüber nach, die softe Regulierung des Crowdinvestings nicht mehr bei Immobilienfinanzierungen gelten zu lassen, da "diese über den eigentlichen Zweck der Befreiungsregelung hinausgehen". Für Immobilienprojekte stünden ausreichend anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Außerdem könne die erleichterte Finanzierung von Immobilien zu Überbewertungen führen, die auf den Grundstücksmärkten Auslöser künftiger Crashs sein könnten, heißt es zur Begründung.

Wenn die Politik damit ernst macht, würde sie das Zugpferd der Crowdinvesting-Branche stoppen. Schließlich haben die Immobilien voriges Jahr die Start-up-Finanzierung, um die es im Kern der eigentlichen Schwarmfinanzierungsidee geht, überflügelt. Immobilienprojekte hatten 2016 wie berichtet einen Marktanteil im Fundraising von fast zwei Dritteln.

Strengere Vorschriften im Anmarsch
Ins Visier des Verbraucherschutzes sind auch die Fälle geworden, bei denen die regulatorischen Ausnahmen für Crowdinvestments zur Umgehung von strengeren Regelements angewendet werden. Das gleiche gilt für Plattformen, die in erster Linie das eigene Produkt oder das eines verbundenen Unternehmens verbreiten, und Emittenten, die unter Einschaltung verschiedener Anbieter mehrfach Schwarmkapital einsammeln. "Die Bundesregierung schlägt vor, auf potenzielle Umgehungsmöglichkeiten und Interessenskonflikte zu reagieren", schreibt sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Im Vergleich dazu harmlos sind Überlegungen, die Pflichten für das Vermögensinformationsblatt (VIB), das die Emittenten erstellen und die Plattformen bei ihrer Vermarktung der Finanzierungsangebote veröffentlichen müssen, zu verschärfen. Es geht einerseits um die Erweiterung der Angaben und andererseits um eine stärkere Standadisierung der Informationen. Dabei sollen künftig auch die Crowdinvesting-Plattformen ihre Provisionen, die sie von den Emittenten erhalten, offen legen müssen.

Geltungsbereich wird ausgedehnt
Last but not least gibt es noch gute Nachrichten: Die Regierung denkt darüber nach, die Ausnahmebestimmungen auf alle Vermögensanlagen auszudehnen. Bislang gelten sie nur für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Anlagen mit Zins- und Rückzahlungsanspruch. Ausgeschlossen sind Eigenkapitalanteile an Unternehmen, Treuhandvermögen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Außerdem könnte die Prospektpflicht für Aktien- und Anleiheemissionen bis zu einer Million Euro abgeschafft werden. (ae)