Die Steuerpflicht wird für immer mehr Rentner bittere Realität. Sie gilt jetzt bereits ab 1.166 Euro Monatsrente. Zum Vergleich: 2015 griff der Fiskus bei alleinstehenden Ruheständlern erst ab 1.269 Euro zu, erinnert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Wesentlicher Grund für die immer früher einsetzende Rentenbesteuerung ist das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz.

Seitdem stieg der Besteuerungsanteil für neue Rentenbezieher um zunächst jährlich zwei Prozentpunkte bis auf 80 Prozent 2020. Von 2021 klettert der Besteuerungsanteil jährlich nur noch um einen Prozentpunkt, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2040 erreicht. Dann sind alle gesetzlichen Altersrenten, Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischer Versorgungswerke sowie Basisrenten im Prinzip voll steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt dann lebenslang konstant.

Besteuerungsanteil und tatsächliche Einkommenssteuer
Allerdings können pflichtversicherte Beschäftigte und Selbstständige seit 2005 auch einen Teil ihrer Rentenbeiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Zudem können auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ausgewählte Alltagsausgaben steuerlich geltend gemacht werden (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Folge: Für Neurentner sinkt die Grenze, ab der Steuern anfallen, immer weiter. Wer als alleinstehender Ruheständler mit Rentenbeginn 2020 kein weiteres Einkommen bezieht, muss auf Basis seines Besteuerungsanteils ab 1.166 Euro Brutto-Monatsrente individuell Steuern zahlen. Neurentner des zweiten Halbjahres 2019 waren erst bei mehr als 1.200 Euro Monatsrente steuerpflichtig geworden. Auf das Jahr 2020 hochgerechnet – je Halbjahr gelten unterschiedliche Grenzen – beträgt nach Angaben des BMF die höchste Jahresbruttorente, die noch von der Steuerpflicht befreit ist, exakt 13.708 Euro (die ausführliche Tabelle finden Interessierte hier.)

Steuerlich abziehen können Rentner noch einen Altersentlastungsfreibetrag (ab 64 Jahren) für Nebeneinkünfte, der jedoch tendenziell sinkt und 2040 ebenfalls abgeschafft wird. Bei Beamten fließt noch ein Versorgungsfreibetrag plus Zuschlag, der in gleicher Weise sinkt. Wer Betriebsrente in Form einer Pension aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse bekommt, erhält diesen Freibetrag ebenfalls – frühestens ab dem 63. Geburtstag.

Immer öfter ist eine Steuererklärung nötig
Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Rutscht man mit steigender Rentenhöhe in die Steuerpflicht, ist auch eine Steuererklärung Pflicht. Gibt es neben Renten weitere Einnahmen wie Mieterträge, Riester- und Basisrenten oder Pensionen, ist die Erklärung ebenfalls Pflicht. Konkret, wenn die Gesamteinkünfte eines alleinstehenden Rentners über dem steuerlichen Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro im Jahr) liegen.

Viele Altersrentner müssen seit kurzem erstmals oder mehr Steuern zahlen, weil die gesetzliche Rente im Sommer um 3,45 Prozent gestiegen ist (im Osten: 4,2 Prozent). Bereits 2015 wurden 27 Prozent der 21,2 Millionen Empfänger einer gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente vom Fiskus zur Kasse gebeten. Umgerechnet 16 Prozent der Auszahlungen fielen unter die Steuerpflicht (FONDS professionell ONLINE berichtete). Von der Bruttorente gehen noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, ehe die Steuer berechnet wird. (dpo)