Immer mehr Kreditinstitute in Deutschland verlangen Strafzinsen für allzu umfangreiche Einlagen von ihren Kunden, nicht selten schon ab dem ersten Euro. Die Bundesregierung sieht allerdings keinen Grund, das zu verbieten, wie sie jüngst in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken klargestellt hat, berichtet das "Handelsblatt". Nur in "begründeten Ausnahmefällen" seien Eingriffe in die Preisbildung gerechtfertigt, etwa "bei Vorliegen von Marktversagen oder der Konzentration von Marktmacht bei Monopolen", zitiert das "Handelsblatt" aus der Antwort. Diese Voraussetzungen lägen allerdings nicht vor. 

Ein Strafzins-Verbot war auf Forderungen des bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor zwei Jahren schon einmal Thema, wurde von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) aber wieder verworfen. Auch diesmal bleibt die Bundesregierung ihrer Linie treu. In Deutschland haben allein im laufenden Jahr 220 Banken und Sparkassen ein sogenanntes "Verwahrentgelt" eingeführt, zeigen Zahlen des Vergleichsportals Biallo. Diese Entwicklung dürfte sich angesichts der unveränderten Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) fortsetzen. 

Gebühren für Bankdienstleistungen
Immer mehr Banken bitten ihre Kunden nicht nur in Form von Negativzinsen verstärkt zur Kasse. Auch Entgelte für herkömmliche Bankdienstleistungen werden reihum angehoben. Darunter fallen etwa Überweisungen, Abhebungen, Kontoauszüge oder die Nutzung von Kreditkarten. In den vergangenen fünf Jahren sind diese Entgelte im Schnitt um 27 Prozent teurer geworden, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Anders als bei den um sich greifenden Strafzinsen führen Banken solche Gebühren in den Preisverzeichnissen für Verbraucher auf.

Nach Auffassung der Bundesregierung brauchen Kreditinstitute detaillierte Informationen über etwaige "Guthabengebühren" in den Übersichten auch weiterhin nicht aufzuschlüsseln. Sie weist darauf hin, dass "Umfang und Inhalt der Entgeltinformation nach dem Zahlungskontengesetz vorgegeben sind“, so die Zeitung. (fp/ps)