Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen von ihren Privatkunden Negativzinsen. Das zeigt ein Blick auf die Internetportale Verivox und Biallo, welche die Konditionen zahlreicher Geldinstitute miteinander vergleichen. Verivox nennt 349 Institute, die das "Verwahrentgelt" von ihren Privatkunden verlangen, Biallo kommt sogar auf 450 Geldhäuser, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Die Banken geben so den "Strafzins" von minus 0,5 Prozent, den sie seit einigen Jahren bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Lagerung von überschüssigem Geld über Nacht zahlen müssen. an ihre Kunden weiter. Es werden nicht nur immer mehr Banken, die den Negativzins auf ihre Kunden übertragen. Die Schwelle, ab der Kunden ein Negativzins berechnet wird, sinkt.

So hat auch Deutschlands größte Direktbank, die ING, vor kurzem verkündet, von ihren Kunden ab einem Vermögen von mehr als 50.000 Euro künftig ein "Verwahrentgelt" zu verlangen. Der "Strafzins" gilt für alle neu eröffneten Konten und wird ab dem 1. November erhoben. Der Stuttgarter Bankenprofessor Hans-Peter Burghof sagt gegenüber der FAZ, die Negativzinsen seien die "ehrlichere" Lösung der Banken, die marktbedingten Verluste auf ihre Kunden zu übertragen. Viele Institute würden versuchen, die Kosten stattdessen über höhere Gebühren rund um das Girokonto auszugleichen.  

Keine steuerliche Erleichterung
Wer die Hoffnung hat, die Negativzinsen wenigstens teilweise von der Steuer absetzen zu können, wird enttäuscht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit dem Thema befasst. Das Ergebnis: Wer ein "Verwahrentgelt" für Bankeinlagen zahlt, kann diese Belastung nicht steuerlich geltend machen. Solche Kosten würden bereits mit dem Sparerpauschbetrag ausreichend berücksichtig. (fp)