Wer sein Geld einer Crowdinvesting-Plattformen anvertraut, wird oft nicht vollständig über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Universität Bamberg im Auftrag des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums, die der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vorliegt.

Demnach fehlen in den beiliegenden Vermögensinformationsblättern (VIB) von Crowd-Projekten oft wichtige Informationen zu Chancen und Risiken der Investments. "Außerdem wird bei den Verbrauchern durch das VIB trotz des Informationsmangels die Illusion erzeugt, gut über das Produkt informiert zu sein", zitiert die FAZ Peter Hauk vom Verbraucherschutzministerium.

Laut des Portals Crowdinvest.de haben Investoren bislang rund 442 Millionen Euro in Crowd-Projekte angelegt. Davon flossen allein 225 Millionen Euro in den Bereich Immobilien. "Vielen Kleinanlegern dürfte kaum klar sein, dass sie nur deswegen den Zugang zu diesen Immobilienprojekten erhalten, weil Banken und Projektentwickler nicht bereit waren, die damit verbundenen Risiken in ihre eigenen Bilanzen zu nehmen", so Studienautor Andreas Oehler vom Lehrstuhl für Finanzwirtschaft der Universität Bamberg. 

Schwarmanleger haben kein Mitspracherecht
Ministeriumsmann Hauk fordert, Crowdinvesting-Plattformen unter die Aufsicht der Bafin zu stellen. Außerdem hält er die Einführung einer Prospektpflicht für Crowdinvesting-Projekte für sinnvoll. Bislang müssen Projekte, die per Nachrangdarlehen weniger als 2,5 Millionen Euro einsammeln und die Beteiligung pro Anleger auf maximal 10.000 Euro deckeln, keinen Verkaufsprospekt erstellen. 

Anders als Banken oder Risikokapitalgeber erhalten Schwarmanleger zudem in der Regel kein Mitspracherecht, warnen Verbraucherschützer. Im Normalfall beteiligen sich Investoren bei Crowd-Projekten über Nachrangdarlehen: Im Insolvenzfall werden zunächst alle anderen Gläubiger bedient, erst dann sind die Kleinanleger an der Reihe. Das Verlustrisiko ist somit deutlich höher. (fp)