"Nach mir die Sintflut" ist keine gute Strategie – zumindest wenn es ums Vererben geht, sagt Markus Richert, Seniorberater bei der Concept Vermögensmanagement in Köln. In Deutschland gibt der Gesetzgeber die Regeln mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz klar vor. Wer als gesetzlicher Erbe erbt oder per Testament als Begünstigter eingesetzt wird, muss auf das geerbte Vermögen grundsätzlich Erbschaftssteuer zahlen. Vermögende können vor ihrem Ableben aber einiges tun, um die Steuerlast für ihre Nachfahren zu drücken.

So sieht das Gesetz hohe Freibeträge vor, die steigen, je enger Erbe und Verstorbener verwandt sind. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro erben, ohne Erbschaftsteuer zahlen zu müssen, bei Kindern sind es 400.000 Euro – pro Elternteil. Wichtig: "Diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden", erklärt Richert. Bei einer entsprechend frühen Planung können Vermögende also beträchtliche Summen steuerfrei übertragen.

Vorsicht vor zu viel Großzügigkeit
Eine interessante Möglichkeit, Vermögen steuergünstig zu übertragen, ist auch das Konzept des Nießbrauchs. Es wird besonders häufig bei Immobilien oder Wertpapierdepots angewendet. Beim Nießbrauch behält die abgebende Generation zu Lebzeiten die Kontrolle über das Vermögen – Entnahmen durch den Erben sind ohne Zustimmung des Erblasser nicht möglich.

Bevor Vermögende Geld, Haus oder Unternehmen übertragen, sollten sie sich aber fragen, ob das restliche Vermögen ausreicht, um ihren eigenen Lebensunterhalt bis zum Tod zu finanzieren. Denn: "Wer sein Vermögen großzügig verschenkt, darf nicht darauf setzen, dass der Staat als Financier einspringt, wenn einem im Alter das Geld ausgeht", sagt Richert. (fp)