Geht es nach dem Willen der Finanzaufsicht Bafin, dürfen Bonitätsanleihen bald nicht mehr an Privatkunden vertrieben werden. Die Branche wehrt sich gegen dieses Verbot, doch die Erfolgsaussichten sind gering. Kaum ist dieser Schock verdaut, folgt der nächste: Im Gespräch mit der "Welt am Sonntag" verriet Elisabeth Roegele, die Leiterin der Wertpapieraufsicht, dass die Bonner Behörde momentan binäre Optionen und Differenzkontrakte ("Contracts for Difference", CFDs) unter die Lupe nimmt (FONDS professionell ONLINE berichtete).

"Anleger verlieren mit dieser Art von Wetten auf minimale Preisveränderungen bei Aktien, Währungen und Rohstoffen in den allermeisten Fällen", sagte sie der Zeitung. Mit klassischer Geldanlage habe das nichts zu tun. "Bei genau solchen Angeboten sehen wir unsere Aufgabe, Verbraucher zu schützen." Das Ansinnen mag löblich sein, denn die Zahl der Anleger, die mit CFDs Geld versenkt haben, ist dem Hörensagen zufolge sehr hoch. Allerdings läuft die Bafin in diesem Fall Gefahr, über das Ziel hinauszuschießen.

Wer sein Geld verzocken will, soll das auch in Zukunft dürfen
Einer Untersuchung des australischen Analysehauses Investment Trends gibt es derzeit rund 50.000 aktive CFD-Trader in Deutschland. Das sind Anleger, die sich mit der Börse auskennen oder dies zumindest vermuten. Sie entscheiden sich aktiv dafür, ins Lager der Day-Trader einzusteigen – auf eigene Verantwortung.

Es handelt sich also um einen völlig anderen Markt als den für Bonitätsanleihen. Solche Zertifikate werden vor allem von Sparkassen an Beratungskunden vertrieben. Diese Klientel ist, was ihre Investments anbelangt, deutlich schützenswerter als die Zielgruppe der CFD-Trader. Wer bewusst das Risiko eingeht, sein Geld zu verzocken, soll das auch in Zukunft dürfen. Schließlich bleibt es ja auch erlaubt, Zigaretten zu rauchen oder Alkohol zu konsumieren.

Ein Verbot wäre übertrieben
Natürlich gibt es bei den Differenzkontrakten viel für die Finanzaufseher zu tun: Sie können überwachen, ob die Kunden fair abgerechnet werden, die Broker die Geschäfte vernünftig absichern und die Warnhinweise explizit genug ausfallen. Ein mögliches Vertriebsverbot, für das sich bei den Bonitätsanleihen durchaus Argumente finden lassen, wäre in diesem Fall aber übertrieben.