Was hatten die Verbraucherschützer gejubelt: Endlich nehme die Finanzaufsicht ihre Aufgabe ernst und schütze das Volk vor obskuren Zertifikaten, mit denen die Ersparnisse unbedarfter Kleinanleger aufs Spiel gesetzt werden. So jedenfalls der Tenor, nachdem die Finanzaufsicht Bafin Ende Juli angekündigt hatte, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger untersagen zu wollen.

Nun scheinbar die Rolle rückwärts: Kaum kommt die Branche mit einer unverbindlichen Selbstverpflichtung um die Ecke, lassen die Aufseher ihre Allgemeinverfügung wieder in der Schublade verschwinden (FONDS professionell ONLINE berichtete). Kuscht die Bafin etwa? Blamiert sich die Aufsicht, weil nun einmal mehr die Finanzindustrie über den Verbraucherschutz gesiegt hat? Mag sein, dass sich diese Lesart in manchen Medien durchsetzen wird. Doch das wäre die falsche Schlussfolgerung.

Die Bafin hat sich nicht blamiert, sie hat sich Respekt verschafft
Vielmehr zeigt das Beispiel der Bonitätsanleihen, welche Macht die Bafin inzwischen hat und wie sie diese einzusetzen weiß. Sogenannte "Produktinterventionen", die bis zum Verbot einer ganzen Finanzproduktkategorie reichen können, sind der Behörde erst seit rund anderthalb Jahren möglich. Im Fall der Bonitätsanleihen hatten sich die Aufseher schon im März sehr skeptisch geäußert und eine Untersuchung angekündigt. Die Banken jedoch reagierten auf diesen erhobenen Zeigefinger nicht. Sie schreckten erst auf, als die Bafin sie knapp fünf Monate später mit ihren Verbotsplänen überrumpelte.

Erst mit dem angedrohten Verkaufsstopp ist es gelungen, die Branche zu richtigen und wichtigen Änderungen an Produkten und Vertriebspraxis zu bewegen. Die Selbstverpflichtung ist kein Trick der Finanzindustrie, um die Behörde zu täuschen. Sie ist ihre letzte Chance, die Aufsicht gnädig zu stimmen. Die Bafin hat sich nicht blamiert, sie hat sich Respekt verschafft.