Wikipedia zufolge ist Greenwashing "eine kritische Bezeichnung für PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen in der Öffentlichkeit ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt". Demnach ist Greenwashing zwar dreist, unmoralisch und daher ein großes Reputationsrisiko, aber nicht strafbar.

Einer der wenigen juristischen Hebel, die sich hier ansetzen lassen, ist der Vorwurf der irreführenden Werbung. Dieses Instrument hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits mehrfach erfolgreich eingesetzt. Fondsanbieter, Banken und Versicherer dürfen nicht unbelegt behaupten, ihre Produkte würden die Welt ein Stück besser machen, sonst flattert ihnen eine Abmahnung der Verbraucherschützer ins Haus.

Verdacht des Kapitalanlagebetrugs
Die Vorwürfe, mit denen sich die DWS konfrontiert sieht und die letztlich auch ihren Chef Asoka Wöhrmann das Amt kosteten, sind jedoch von einem ganz anderen Kaliber. Dabei geht es nur am Rande um Greenwashing im Sinne der Wikipedia-Definition. Mag sein, dass sich der Asset Manager der Deutschen Bank in der Vergangenheit mitunter etwas zu laut auf die breite Brust getrommelt hat, um eine Vorreiterrolle in Sachen ESG zu behaupten. Doch das ist nebensächlich. Die Staatsanwaltschaft ließ die Zentrale des Fondsanbieters ja nicht durchsuchen, weil sich in dessen Werbemitteilungen zu viel grüne Farbe fand. Vielmehr geht es um den Anfangsverdacht des Kapitalanlagebetrugs.

Die Ermittler haben offensichtlich Anhaltspunkte dafür, "dass entgegen der Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds ESG-Faktoren nur in einer Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden sind", wie das "Handelsblatt" die Staatsanwaltschaft zitiert. Sollten sich diese Anschuldigungen bewahrheiten, hat sich die DWS mit ihren hehren Nachhaltigkeitsambitionen selbst enorm geschadet. Falsche Angaben in Verkaufsprospekten interessieren schließlich nicht nur die Finanzaufsicht, sie sind auch ein gefundenes Fressen für Anlegeranwälte. Sprich: Neben möglichen aufsichts- und strafrechtlichen Prozessen drohen teure Zivilklagen. Es bleibt also nicht beim abstrakten Reputationsrisiko durch Greenwashing, hinzu kommt ein handfestes finanzielles Risiko für die Fondsgesellschaft und ihr Mutterhaus.