Die EU-Richtlinie Mifid II zielt darauf ab, den Anlegerschutz zu verbessern, unter anderem mit einer höheren Kostentransparenz. Klingt löblich, wird aber scheitern. Ab Januar muss eine Bank ihrem Kunden noch vor einem Abschluss auf Euro und Cent vorrechnen, mit welchen Kosten sein Investment voraussichtlich verbunden sein wird. Depotgebühren und Provisionen oder Honorare spielen dort genauso hinein wie die Fondskosten. Und da beginnt das Problem.

Denn zu den Fondskosten gehören die Transaktionskosten, die sich vorab nicht berechnen lassen. Schließlich weiß der Fondsmanager nicht, wie oft er sein Portfolio umschichten wird, geschweige denn zu welchen Konditionen. Also muss ein Schätzwert her. Die einfachste Lösung wäre, den Durchschnitt der vergangenen Jahre anzusetzen. Das wird auch möglich sein.

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA empfiehlt aber ausdrücklich ein Verfahren, das geradezu absurd anmutet: Beim sogenannten "Arrival Price"-Verfahren dienen nicht die tatsächlich angefallenen Spesen als ­Basis, sondern die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufkurs und dem Eröffnungskurs (FONDS professionell ONLINE berichtete). Mit der Realität hat das höchstens zufällig etwas zu tun.

Unter Kostentransparenz hatten sich Anleger etwas anderes vorgestellt
Ein Beispiel: Kauft ein Fondsmanager nachmittags für elf Euro eine Aktie, die morgens zu zehn Euro in den Handel gestartet ist, fließt für dieses Geschäft ein Euro an Transaktionskosten in die Ex-ante-Berechnung ein – völlig unabhängig davon, was der Broker für seine Dienste tatsächlich verlangt. Doch es wird noch toller: Fällt die Aktie im Tagesverlauf bis zur Order auf neun Euro, werden negative Transaktionskosten verbucht. Willkommen in Absurdistan.

Das "Arrival Price"-Verfahren kommt aus der PRIIP-Verordnung, die ab Jahresbeginn unter anderem für Fondspolicen greift. Dort müssen die Anbieter die beschriebene Methode tatsächlich anwenden. Für den Kostenausweis unter Mifid II können die Fondshäuser auf andere Verfahren ausweichen, da die ESMA-Empfehlung nicht bindend ist. Das grundlegende Dilemma löst das aber nicht. Im Gegenteil: Die Fondsanbieter müssen nicht einmal offenlegen, wie sie die Ex-ante-Transaktionskosten berechnet haben. Solange sich kein neuer Standard etabliert hat, werden die Angaben also schlicht nicht vergleichbar sein. Unter Kostentransparenz hatten sich die Anleger wahrscheinlich etwas anderes vorgestellt.


Ein 13-seitiges Spezial zur Umsetzung der Mifid-II-Richtlinie finden Sie in der aktuellen Ausgabe 3/2017 von FONDS professionell. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können die Artikel auch hier im E-Magazin abrufen.