Seit gut einem Jahr regiert Mifid II nun schon die Welt der Anlageberatung. Das erste Fazit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der Dachorganisation der deutschen Banken und Sparkassen, fällt verheerend aus: "Mifid II ist ein Ärgernis für die Kunden, ein Albtraum für Kreditinstitute und Berater und erweist dem Anlegerschutz und der Wertpapierkultur in Deutschland einen Bärendienst", sagt Andreas Krautscheid, der Hauptgeschäftsführer des  Bankenverbandes (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Dank der EU-Finanzmarktrichtlinie sollen Privatanleger ihre Entscheidungen aufgeklärt und bestens informiert fällen. Doch gut gemeint und gut gemacht sind bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge. 62 Prozent der Bankkunden fühlen sich von der Menge an Papier schlicht erschlagen, zeigt eine breit angelegte Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der DK. 71 Prozent der Befragten hätten gern zumindest die Möglichkeit, auf die umfangreiche Aufklärung zu verzichten. Doch das lässt der Gesetzgeber nicht zu. Ähnlich verhält es sich mit dem "Taping": Wenn ein Kunde nicht möchte, dass ein Telefongespräch mit seinem Betreuer aufgezeichnet wird, darf die Beratung erst gar nicht beginnen. So wird aus Anlegerschutz Bevormundung.

Die aufgeführten Kosten haben mit der Realität mitunter wenig zu tun
Der nächste Stapel Papier wartet schon darauf, verschickt zu werden: In den kommenden Wochen werden die Banken flächendeckend den Ex-post-Kostenausweis versenden. Darin wird den Kunden in Euro und Cent vorgerechnet, was sie im vergangenen Jahr für die Beratung und die Fonds in ihrem Depot bezahlt haben. Diese Form der Transparenz ist im Prinzip zu begrüßen. Doch die dort aufgeführten Kosten haben mit der Realität mitunter leider wenig zu tun. Welche Kosten in einem Fonds tatsächlich angefallen sind, steht nämlich erst fest, wenn der testierte Jahresbericht vorliegt. Solange das nicht der Fall ist, fließen die Vorjahreszahlen in die Kostenausweise ein. De facto finden die Anleger in ihrem Bericht für 2018 also die Zahlen des Vorjahres – ohne entsprechenden Hinweis.

Der GAU passiert bei Fonds, die 2017 eine Performance-Fee in Rechnung stellten. Viele dieser Produkte vereinnahmten 2018 keine Erfolgsgebühr, weil sie das Jahr im Minus beendeten. Im Kostenausweis wird eine solche Vergütung dennoch in Euro und Cent aufgeführt – quasi in einem Atemzug mit der enttäuschenden Performance. So wird aus Anlegerschutz nicht nur Bevormundung, sondern Irreführung.


Eine ausführliche Analyse zum Ex-post-Kostenausweis lesen Sie in der soeben erschienenen Heftausgabe 1/2019 von FONDS professionell ab Seite 284. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.