Es war eine Weile ruhig geworden um den regulatorischen Dauerbrenner aus Brüssel, doch jetzt ist die Diskussion wieder voll entbrannt. Dass die EU-Kommission Provisionen in der Anlageberatung tendenziell skeptisch gegenübersteht, ist seit Jahren bekannt. Nach der wachsweichen Lösung, die für die seit fünf Jahren geltende Finanzmarktrichtlinie Mifid II gefunden wurde, wiegte sich die Finanzbranche einige Zeit in Sicherheit. Doch es war nur eine Frage der Zeit, bis das Thema wieder auf die Tagesordnung kommen würde.

Im Herbst vergangenen Jahres betonte zunächst Europas oberste Wertpapieraufseherin im Interview mit FONDS professionell, dass die Diskussion um ein Provisionsverbot keineswegs beendet ist. Kurz vor Weihnachten legte dann die EU-Kommission nach, die gerade an der "Retail-Investment-Strategie" arbeitet, einem noch fehlenden Baustein ihrer Kapitalmarktunion-Agenda. Die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness lässt deutliche Sympathien für ein komplettes Zuwendungsverbot erkennen, was bei den Lobbyisten der Banken- und Vermittlerszene die üblichen Reflexe hervorruft.

Anlageberatung auf Provisionsbasis kann kein attraktives Geschäft sein
Dabei, und das ist den Branchenverbänden natürlich klar, funktioniert der Finanzvertrieb auf Provisionsbasis schon seit Jahren nur noch dank einer Ausnahme im Regelwerk. Eigentlich dürfen Wertpapierdienstleister nämlich "keine Zuwendungen von Dritten annehmen" – so steht es im Gesetz. Erlaubt ist das nur, wenn die Zahlungen erstens offengelegt werden und zweitens "dazu bestimmt sind, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden zu verbessern".

In der Konsequenz bedeutet das, dass eine Bank aus Provisionen keinen Gewinn mehr erwirtschaften kann. Die Zahlungen der Fonds- und Zertifikateanbieter dürfen nur noch dazu eingesetzt werden, Kosten zu decken, beispielsweise das Filialnetz aufrechtzuerhalten oder Endkunden-Tools zu entwickeln, die über das regulatorisch ohnehin Geforderte hinausgehen. Damit ist klar, dass die Anlageberatung auf Provisionsbasis für Banken kein attraktives Geschäft sein kann.

Nur vermeintlicher Verbraucherschutz
Kein Wunder also, dass sich die Branche längst auf eine Welt ohne Provision einstellt. Die Lösung, die sich als bevorzugter Ausweg herauskristallisiert, heißt allerdings nicht Honorarberatung. Vielmehr wird mittlerweile auch Kunden mit kleinerem Geldbeutel immer häufiger empfohlen, eine Vermögensverwaltung abzuschließen, meist auf Fondsbasis. Dort fließen keine Zuwendungen, sondern die Anleger bezahlen eine Gebühr, denn in der Finanzportfolioverwaltung untersagt Mifid II Provisionen generell.

Weil das Geld in diesem Fall direkt vom Kunden und nicht vom Fondsanbieter stammt, darf es als Gewinn verbucht werden. Für die Bank ist das natürlich ein Riesenvorteil. Und für den Anleger? Für den ist eine standardisierte Fonds-Vermögensverwaltung in aller Regel keineswegs günstiger als eine Anlageberatung auf Provisionsbasis. Sollte die EU-Kommission also Erfolg haben mit ihrem Plan, Provisionen zu verbieten, könnte sie sich für einen Verbraucherschutz feiern lassen, der in Wahrheit deutlich kleiner wäre als gemeinhin vermutet.