Die britische Finanzaufsicht hat kürzlich ihren Bericht zum Provisionsverbot im Vereinigten Königreich aktualisiert. Dieser Studie lässt sich mit etwas gutem Willen entnehmen, dass der 2013 eingeführte Provisionsbann die Qualität der Anlageberatung verbessert hat – und dass sich die zwischenzeitlich entstandene "Beratungslücke" für Geringverdiener schließen lässt (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) reagierte prompt: "Auch in Deutschland braucht es dringend ein Provisionsverbot", fordert VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn, als sei Gefahr im Verzug. Die Argumente sind altbekannt: Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland sei "nachweislich schlecht". Nur bei einer Beratung auf Honorarbasis stehe das Kundeninteresse im Mittelpunkt.

Alte Argumente auf beiden Seiten
Die Antwort des Sparkassenverbands DSGV ließ nur vier Stunden auf sich warten. Die Provisionsberatung sei eine "bewährte und beliebte Beratungsform, die einen breiten Zugang zur Vermögensbildung sichert". Honorarberatung sei kostspielig und gehe "an den Bedürfnissen der allermeisten Menschen in Deutschland vorbei". Ohne Provisionsberatung würden die Sparer würden "in Fragen des Vermögensaufbaus alleine gelassen", so der DSGV.

Um diese These zu stützen, zitiert der Verband eine Deloitte-Studie zum "Advice Gap" in Großbritannien aus dem Jahr 2014 und eine hauseigene Umfrage aus dem Jahr 2011, nach der die Deutschen einen Honorarzwang als "unsozial" ablehnen. Auf neuere Analysen und Erhebungen, die ein differenzierteres Bild zeichnen, geht der DSGV nicht ein.

Der Rahmen ist längst beschlossen
Dass sowohl Verbraucherschützer als auch die Finanzindustrie beim Thema Provisionsverbot derart reflexhaft reagieren, zeugt von fehlender Lernfähigkeit. Das Niveau der Diskussion erinnert mittlerweile an den Streit zweier Kleinkinder um die Schaufel im Sandkasten. Dabei haben beide Parteien offensichtlich vergessen, dass "Mutter Politik" schon vor langem ein zweites Schäufelchen ausgepackt hat: Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II sieht ein Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung vor, und das entsprechende Umsetzungsgesetz hat kürzlich den Bundestag passiert.

Zwar muss der Gesetzgeber noch zahlreiche Details regeln, der Rahmen aber ist längst beschlossen. Die Verbraucherschützer könnten sich ihr Gezeter also sparen: So schnell wird ein Provisionsverbot nicht kommen, egal wie laut sie schreien. Und die Sparkassen müssen sich überlegen, ob sie sich nicht lieber alternativen Vergütungsmodellen öffnen sollten, statt veraltete Studien zu zitieren und reflexhaft den Untergang des Abendlandes zu prophezeien.

Die Mutter würde sagen: "Liebe Verbraucherschützer, wenn die Zuwendungen offengelegt werden, ist Provisionsberatung nicht so böse, wie ihr tut. Und liebe Sparkassen, mitunter lohnt es sich auch bei kleinen Anlagesummen, seinen Berater direkt zu honorieren. Und jetzt vertragt Euch wieder. Der Sandkasten ist groß genug für Euch beide."