Jeder Vertriebsmanager eines Elektrotechnikkonzerns weiß, wie unübersichtlich es bei den Konditionen zugeht: Den Listenpreis zahlen die wenigsten, diverse Rabatte, Boni und Zuschüsse lassen jedes Gespräch mit dem Großhändler zum tagesfüllenden Termin werden. Wie simpel geht es doch in der Fondsbranche zu! Ein Teil der jährlichen Verwaltungsvergütung ist für die Bestandsprovision reserviert, aus der Depotbank, Pool und Vermittler ihre Ausgaben bestreiten – und gut ist. Wirklich?

Bei genauem Hinsehen läuft es wie in der Elektrobranche: Die Hersteller (Kapitalverwaltungsgesellschaften) gewähren Großhändlern (Depotbanken) unterschiedliche Konditionen (Bestandsprovisionen) für ihr Produkt (Fonds). Was diese dann an ihre Zwischenhändler (Maklerpools) und diese an die Fachmärkte (Vermittler) weiterreichen, ist ebenfalls Verhandlungssache.

Wie in der Elektrobranche bleibt auch im Finanzvertrieb am Ende offen, wer wem was zahlt. Für den Vermittler ist das ein Problem: Er kann kaum überprüfen, ob ihm sein Maklerpool den vereinbarten Provisionsanteil weiterreicht. Dafür müsste er dessen Einkaufskonditionen kennen, die aber als Betriebsgeheimnis gelten. Das ist einerseits verständlich – auch der Elektrogroßhandel verrät dem Fachmarkt nicht, welche Marge er mit Steckdosen macht. Andererseits zwingt Mifid II Plattformen und Pools dazu, dem Endanleger die Provision auf den Cent genau offenzulegen. Diese Transparenz sollten sie auch dem Vermittler gewähren.


Welche Bestandsprovision zahlen Kapitalverwaltungsgesellschaften den Fondsplattformen? Was wird an die Maklerpools weitergereicht? Und wie kann der Vermittler überprüfen, ob er tatsächlich die vereinbarte Courtage erhalten hat? Eine ausführlichen Artikel dazu lesen Sie in FONDS professionell 2/2022 ab Seite 312 oder hier im E-Magazin (Anmeldung erforderlich).