Bürokratieabbau ist eine feine Sache. Darum sollte die Finanzindustrie den Plan der Bundesregierung unterstützen, den Unternehmen aus der Branche zahlreiche Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten zu erlassen. Doch an einigen Stellen überschätzt das Finanzministerium mutmaßlich die erhoffte Ersparnis, während es einen drohenden Kollateralschaden womöglich unterschätzt.

Das gilt zum Beispiel für das von der Bafin geführte Mitarbeiter- und Beschwerderegister (MBR). Dort melden Banken und andere Wertpapierinstitute seit 2012 ihre Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragten – und Beschwerden, die Privatkunden über die Berater einreichen.

Es gibt weitaus aufwendigere Regulierungsvorhaben
Die Wertpapierinstitute hatten zuletzt viele Gründe, sich über überbordende Regulierung zu beschweren. Manche Dokumentationspflicht, die meist in Brüssel (nicht in Berlin) erdacht wurde, erscheint aus der Perspektive eines Praktikers tatsächlich absurd. Über das MBR haben sich die Banken und andere Finanzdienstleister in den vergangenen Jahren dagegen nie beschwert, zumindest nicht öffentlich. Der Umgang mit dem Register scheint sich eingespielt zu haben.

Hinzu kommt, dass das MBR tatsächlich dem Verbraucherschutz dienen kann. Häufen sich Beschwerden über einzelne Berater, wird die Bafin aktiv. Einen Automatismus gibt es hier nicht, die Aufsicht betont, jeden Fall individuell abzuwägen. Die möglichen Sanktionen sind nicht zu unterschätzen. So kann die Bafin einer Bank für bis zu zwei Jahre verbieten, einen auffällig gewordenen Mitarbeiter weiterhin in der Anlageberatung einzusetzen.

Sinnvolles Kontroll- und Sanktionsinstrument
Die Zahl der Beschwerden pro Jahr verortet die Bafin auf Anfrage der Redaktion "relativ gleichbleibend im mittleren vierstelligen Bereich". Gemessen an der sechsstelligen Zahl der Anlageberater, die tagtäglich mehrere Kundengespräche führen, zeigt das: Insgesamt sehen relativ wenige Verbraucher Anlass, sich über ihre Berater zu beklagen – ganz rund läuft es aber nicht immer und überall.

Darum ist es gut, der Bafin mit dem MBR ein Kontroll- und Sanktionsinstrument an die Hand zu geben. Ohne dieses Register gäbe es nur eine Instanz, die sich bemüßigt sähe, echte oder vermeintliche Missstände in der Anlageberatung anzuprangern, und zwar öffentlich: die Verbraucherschutzzentralen. Ob die Finanzbranche das begrüßen würde?