Gute Schuhe sind oft treue Begleiter: Man legt ein Stück des Weges mit ihnen zurück, man weiß genau, was man an ihnen hat – und eines Tages sind sie abgelaufen. Wann es soweit sein wird, steht beim Kauf nicht fest.

Bei Fondspolicen ist es andersherum: Ihre Inhaber wissen schon beim Erwerb, wann das Ablaufdatum erreicht ist. Was sie letztendlich von der Police haben werden, glauben sie aber nur zu wissen. Denn je nachdem, welche Renditeannahmen ein Berater für die Fonds im Versicherungsmantel trifft, schwankt die in Aussicht gestellte Ablaufleistung erheblich. Auch die Methode, mit der die prognostizierte Summe berechnet wird, beeinflusst das zu erwartende Endergebnis.

Neue Produktinformationsblätter schaffen Transparenz
Bei staatlich geförderten fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen ist es mit dieser "Berechnungsfreiheit" nun vorbei. Um für die Inhaber solcher Verträge mehr Transparenz zu schaffen, müssen Anbieter diese Policen seit dem 1. Januar 2017 mit neuen Produktinformationsblättern (PIB) versehen. 

In den PIB wird jede Fondspolice in eine von insgesamt fünf Chancen-/Risikoklassen eingestuft. Jeder Risikoklasse sind wiederum vier Hochrechnungssätze zugeordnet. Nur mit diesen vorsichtig angesetzten Sätzen dürfen Berater mit ihren Vergleichsrechnern eine mögliche Ablaufleistung ermitteln. Auch die Methode, die sie für die Berechnung anwenden müssen, soll dazu führen, dass Fondspolicen-Kunden deutlich realistischere Summen in Aussicht gestellt werden als bisher. Anders als bisher üblich werden die Fondskosten nun renditemindernd abgezogen.

Förder-Policen geraten ins Hintertreffen
Mehr Transparenz und realitätsnah prognostizierte Ablaufleistungen sind selbstverständlich zu begrüßen. Dabei gibt es allerdings ein kleines Problem: Näher an der Wirklichkeit bedeutet in diesem Fall, dass die Prognosen für staatlich geförderte Policen nun niedriger ausfallen als früher (FONDS professionell ONLINE berichtete). Bei nicht geförderten Verträgen dagegen dürfen in den Vergleichsrechnern weiterhin die bisher üblichen Renditeannahmen von bis zu neun Prozent pro Jahr und Berechnungslogiken hinterlegt sein.

Solange das so bleibt, erreicht der Gesetzgeber das Gegenteil von dem, was er wollte. Ziel der Änderungen bei Riester- und Rürup-Policen war es schließlich, Sparern die steuerlich geförderte Altersvorsorge schmackhaft zu machen. Weisen übliche Fondspolicen jedoch auf dem Papier eine bessere Ablaufleistung auf, werden die Produkte mit Förderung optisch unattraktiv. Für Vermittler wird es schwieriger, ihre Kunden von diesen Policen zu überzeugen. Schafft der Gesetzgeber in absehbarer Zeit keine einheitlichen Regelungen, könnten die Förder-Produkte trotz schönster Transparenz leicht auf der Strecke bleiben – statt für viele Jahre zum treuen Begleiter zu werden.