Als im März 2021 die EU-Offenlegungsverordnung in Kraft trat, taten sich in der Branche noch zahlreiche Fragezeichen auf. Mittlerweile wird auf Fondspräsentationen ganz routiniert von einem "Artikel-9-Produkt" gesprochen, ohne dass der Portfoliomanager befürchten müsste, sein Publikum zu verlieren.

Allerdings, auch das gehört zur Wahrheit: Manche Anlageberater begnügen sich damit, die komplexe Regulierung auf eine einfache Formel herunterzubrechen: Artikel 8 gleich "hellgrün", Artikel 9 gleich "dunkelgrün". Wer zu entsprechenden Fonds berät, sollte allerdings schon ein wenig tiefer im Thema stecken. FONDS professionell ONLINE interessiert, ob Sie wirklich mitreden können, und stellt Ihr Wissen auf den Prüfstand – die Redaktion wünscht wie immer viel Erfolg!