Nachdem Europas Wertpapieraufsicht ESMA 2018 den Vertrieb von Differenzkontrakten (CFDs) an Privatanleger erneut massiv eingeschränkt hat, versuchen windige Anbieter immer wieder, die Vorgaben der Behörde zu umgehen: Zum Beispiel, indem sie aktiv die Möglichkeit bewerben, dass Kunden auf Anfrage auch als professioneller Anleger eingestuft werden können.

Die ESMA will dem nicht mehr länger zuschauen. "Wertpapierfirmen sollten es strikt unterlassen, Praktiken anzuwenden, die einen Anleger dazu anregen, veranlassen oder unter Druck setzen, die Behandlung als professioneller Kunde zu beantragen", warnt die ESMA in einer öffentlichen Bekanntmachung.

Die Behörde würde künftig "jede Form von Werbesprache in Bezug auf den Status eines professionellen Kunden" als Anreiz betrachten, den Status eines professionellen Kunden zur Kontrolle anzufordern. Dazu gehöre etwa bereits ein Vergleich zwischen den Leverage-Limiten, die verschiedenen Kunden zur Verfügung stehen, und generell die Incentivierung jeglicher Art, professioneller Kunde zu werden.

Warnung vor Kontotransfer außerhalb der EU
Ebenfalls kritisiert die ESMA die Praxis einiger Plattformen, Kunden aufzufordernn, ihre Depots in eine Unternehmenstochter zu verlegen, die außerhalb der EU angesiedelt ist – und damit nicht den ESMA-Vorgaben unterliegt. "Die ESMA stellt fest, dass Unternehmen Privatkunden keinen Anreiz bieten sollten, mit einem konzerninternen Unternehmen zu handeln, das in einem Land außerhalb der EU ansässig ist", heißt es.
 
Die hochriskanten Differenzkontrakte wurden im Jahr 2018 erstmals für den Vertrieb an Privatanleger massiv eingeschränkt. Diese Beschränkung wurde seitdem dreimal verlängert. Für die ebenfalls problematischen Binären Optionen hat die ESMA nicht nur eine Vertriebseinschränkung, sondern ein grundsätzliches Vertriebsverbot an Kleinanleger ausgesprochen. (eml)