Ab kommendem Jahr ist es nach einigen Verzögerungen wohl so weit: Der "Bafin-Kontenvergleich", das von der Finanzaufsicht Bafin betriebene kostenlose Vergleichsportal für Bankgebühren, soll Anfang 2025 endlich starten. Daher hat die Behörde nun alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland verbindlich aufgefordert, bis zum 30. September 2024 erstmals Daten wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes zu ihren Konten für Verbraucher an sie zu melden. Das teilt die Bafin mit. Betroffen sind rund 1.100 Anbieter von Zahlungskonten, die seit 1. September Daten übermitteln müssen.

Der Anlass für das Vergleichsportal sind die Vorgaben des EU-Gesetzgebers. Dieser verfügte, dass Mitgliedsstaaten im Rahmen der europäischen Zahlungskontenrichtlinie bereits bis Ende Oktober 2018 hätten sicherstellen sollen, dass Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer Vergleichswebsite haben. Damit sollen sie einen Überblick über die Konditionen von Kreditinstituten beispielsweise für Überweisungen, Bargeldauszahlung oder Tages- und Festgeld erhalten. 

Erster Versuch mit Check24 scheiterte
Die bis 2021 regierende große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte auf eine privatwirtschaftliche Lösung gesetzt. So hatte Check24 auch einen vom TÜV zertifizierten Girokontenvergleich aufgebaut und von Herbst 2020 bis Ende Januar 2021 rund fünf Monate betrieben. Das Projekt wurde aber nach einer Klage von Verbraucherschützern eingestellt, weil Check24 in dem Vergleich zu wenig Banken und Kontomodelle berücksichtigte. Daraufhin hatte die Bafin den Auftrag zum Aufbau des Kontovergleichs erhalten. Ursprünglich sollte das Portal schon in diesem Jahr starten. (jb)